SVP verurteilt politisch motivierte Nichtwiederwahl von Steuerrichter Claude Wyssmann – Angriff auf Meinungsfreiheit und parteipolitische Ausgewogenheit
Die SVP Kanton Solothurn zeigt sich über die Nichtwiederwahl von Claude Wyssmann als Ersatzrichter am kantonalen Steuergericht tief enttäuscht – und äusserst besorgt. Die Nichtwiederwahl erfolgte trotz einwandfreier Amtsführung, unbestrittenen fachlichen Qualifikationen und positiven Referenzen. Was bleibt, ist der Eindruck eines klar politisch motivierten Rauswurfs.

Claude Wyssmann ist ein erfahrener, engagierter und unabhängiger Anwalt, der sein Amt als Ersatzrichter am Solothurner Steuergericht kompetent und pflichtbewusst ausgeübt hat; seine fachlichen Leistungen sind bisher unbestritten gewesen. Dass ihm das Parlament dennoch das Vertrauen entzieht, ist sachlich nicht nachvollziehbar, sondern mutmasslich politisch motiviert.
Der Vorfall offenbart ein grundsätzliches Problem: Die SVP ist als wählerstärkste Partei im Kanton Solothurn an den Gerichten massiv untervertreten. Die Nichtwiederwahl Wyssmanns verschärft diesen Missstand weiter. Die SVP verfügt nun lediglich über einen einzigen Sitz am Obergericht – das widerspricht dem Prinzip der parteipolitisch ausgewogenen Vertretung in einer wichtigen staatlichen Institution fundamental.
Die SVP Kanton Solothurn verurteilt diesen Vorgang als klar parteipolitisch motiviert, demokratiepolitisch bedenklich und institutionell gefährlich. Wenn die fachliche Eignung in den Hintergrund tritt und ideologische Gesinnung zum Kriterium für die Richterwahl wird, ist die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Die auf Amteistufe vom Volk gewählten Amteigerichtspräsidenten sind gegen solche Abstrafaktionen geschützt, damit ihre richterliche Unabhängigkeit gewährleistet ist. Die SVP wird sich mit aller Entschlossenheit dafür einsetzen, dass Richterämter künftig wieder nach Qualifikation und Eignung vergeben werden – und nicht nach politischer Opportunität.
Siehe auch: Medienmitteilung vom 13. März 2025: Abrechnungswahl
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