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Selbstbestimmung garantiert Frei­heit und Un­ab­hän­gig­keit

Das lästige Volk wird als Störfaktor wahrgenommen bei all jenen, welche sich einer demokratischen Mehrheit nicht unterordnen wollen und schon gar nicht das Risiko eingehen möchten, dass Ihre politischen Ziele scheitern könnten. Beim Wirtschaftsverband Economiesuisse verwundert dies kaum, stehen doch viele Interessen der einheimischen Bevölkerung in einem diametral anderen Verhältnis als der rücksichtslosen Gewinnmaximierung internationaler Konzerne, welche die für sich besten Rahmenbedingungen suchen. Aus ihrer Sicht ist es einfacher und bequemer in Bundesbern eine Mehrheit von 246 Parlamentariern zu gewinnen, als sich vor mehreren Millionen Schweizer Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen rechtfertigen zu müssen.

Das lästige Volk wird als Störfaktor wahrgenommen bei all jenen, welche sich einer demokratischen Mehrheit nicht unterordnen wollen und schon gar nicht das Risiko eingehen möchten, dass Ihre politischen Ziele scheitern könnten. Beim Wirtschaftsverband Economiesuisse verwundert dies kaum, stehen doch viele Interessen der einheimischen Bevölkerung in einem diametral anderen Verhältnis als der rücksichtslosen Gewinnmaximierung internationaler Konzerne, welche die für sich besten Rahmenbedingungen suchen. Aus ihrer Sicht ist es einfacher und bequemer in Bundesbern eine Mehrheit von 246 Parlamentariern zu gewinnen, als sich vor mehreren Millionen Schweizer Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen rechtfertigen zu müssen.

Die Politik muss heute bereits kreative advokatische Winkelzüge nahe dem Verfassungsbruch vollziehen, um unliebsame Volksentscheide nicht umsetzen zu müssen. Aber genau unser System der direkten Demokratie, welches sehr träge aber dafür von der Bevölkerung breit abgestützt wird, garantiert uns Rechtssicherheit, denn nichts ist gefährlicher als Politiker die aufgrund fehlender demokratischer Mechanismen korruptionsanfällig sind und über das Volk hinweg Entscheidungen treffen können ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Die Bundesverfassung gewährt uns Schweizerinnen und Schweizern umfassende Rechte, von welchen die Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht mal zu träumen wagen und genau das wollen die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative gefährden. Fadenscheinige Nebelpetarden werden gezündet und die Menschenrechte werden ins Spiel gebracht, von der Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention wird gesprochen. Das ist natürlich alles Unsinn, die zwingenden Menschenrechte sind alle zuvorderst in unserer Bundesverfassung enthalten, ein Blick in das rote Büchlein würde manchem Gegner gut tun.

Die Schweizerinnen und Schweizer sind sogar sehr sensibilisiert auf Menschenrechte, wurde doch 1995 der Antirassismusstrafartikel 261 in die Bundesverfassung aufgenommen. Problematisch ist eher der Umstand, dass am EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) Urteile gefällt werden, welche inhaltlich kaum mehr etwas mit Menschenrechten gemein haben, etwa wenn um die Kostenübernahme von Geschlechtsumwandlungen durch die Krankenkassen geurteilt wird. Die EMRK muss überdies auch gar nicht gekündigt werden, aber Urteile, welch mit unserer Bundesverfassung kollidieren, sollen wie dies unsere Nachbarn bereits in der Praxis vollziehen, nicht mehr umgesetzt werden.

Sorgen bereiten könnte einem aber durchaus die Tatsache, dass Länder wie Saudi-Arabien bereits Einsitz im UNO-Menschenrechtsrat (2004) hatten und sich für die Einhaltung von Menschenrechten verantwortlich zeichneten, ein Land in welchem sich die Rechtsprechung an die Scharia, das islamische Recht anlehnt, wo Menschen mit kritischer Haltung zur Herrscherdynastie in Botschaften gefoltert, zerstückelt und entsorgt werden, in dem auch Frauen oder religiöse und gesellschaftliche Minderheiten keinerlei Rechte haben.

Und genau die UNO ist es aktuell auch, welche über einen Migrationspakt darüber befinden will, wer weltweit was zu denken hat und wie die Staaten in Migrationsfragen zu handeln haben. So sollen sich Medien nur noch positiv zur Migration äussern dürfen, die Völkerwanderung soll legalisiert werden, die Sozialwerke für alle Zuwanderer geöffnet und auch der Familiennachzug erleichtert werden. Die Nationalstaaten sollen nicht mehr selber entscheiden, wer im Land erwünscht ist und wer nicht.

Für unser Land stellt sich die Frage, wer soll über Schweizer Recht bestimmen können. Soll die Bundesverfassung oberste Rechtsquelle sein, welche nur durch Volk und Stände geändert werden kann oder sollen ausländische Richter unsere Rechtsprechung aushebeln können und Volksentscheide umstossen können.

Wie heisst es so treffend? Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf. Lassen wir uns nicht entmündigen.

Deshalb braucht es ein Ja zur Selbstbestimmung, ein Ja zur Schweiz, ein Ja zu Demokratie, Freiheit und Unabhängigkeit!

Marcel Schenker
06.11.2018

 

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