Mitmachen
Artikel

Opfer kennen keine Härtefallklausel

Was ich im Abstimmungskampf um die Durchsetzungs-Initiative bedenklich finde, ist das mediale Sperrfeuer, die massive Kampagne, die gefahren wird. Jeder wird vom „Bannstrahl der Moral“ erfasst, der sich für diese Initiative ausspricht.

Was ich im Abstimmungskampf um die Durchsetzungs-Initiative bedenklich finde, ist das mediale Sperrfeuer, die massive Kampagne, die gefahren wird. Jeder wird vom „Bannstrahl der Moral“ erfasst, der sich für diese Initiative ausspricht.

Man könnte ja einmal schätzen, wie viele Verbrechen verhindert werden könnten, wenn Intensivtäter früher ausgeschafft würden. Die Sicherheit würde zunehmen.

Ein Bundesrichter spielt sich dabei als Hüter der Gewaltenteilung auf, obwohl er gerade selber gegen diese verstösst. Ein Richter soll nicht Politik machen, sondern neutral Recht sprechen, auf der Grundlage der Gesetze, über welche der Souverän bestimmen kann.

Letztlich stellt sich die Frage, wie man Opferschutz gegenüber Täterschutz gewichtet. Man darf nicht vergessen, dass es für die Opfer keine Härtefallklausel gibt. Sie tragen den Schaden, manchmal auch ein Leben lang. Deshalb habe ich moralisch keine Bedenken bei dieser Initiative „Ja“ zu stimmen.

von Matthias Borner, Gemeinderat, Olten

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
Telefon
079 601 47 60
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden