Keine Aufenthaltsbewilligungen für Vorbestrafte: Solothurner Bevölkerung vor kriminellen Ausländern schützen
Der Kanton Solothurn soll dem Tessiner Vorbild folgen und bei der Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ab sofort systematisch Strafregisterauszüge aus den Herkunftsstaaten verlangen. Ein entsprechender Vorstoss von mir fordert den Regierungsrat auf, diese Sicherheitslücke per sofortiger Praxisänderung zu schliessen.

Wer in der Schweiz eine Wohnung mieten oder eine neue Stelle antreten will, muss regelmässig einen Strafregisterauszug vorlegen. Geht es jedoch um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige, erfolgt die Überprüfung auf eine allfällige Straffälligkeit im Kanton Solothurn oft nur lückenhaft. Diese erhebliche Sicherheitslücke im Vollzug des Ausländerrechts soll nun geschlossen werden.
Keine Zeit für Berner Bürokratie
Der Handlungsbedarf ist auf nationaler Ebene zwar unbestritten – der Nationalrat hat in einer ausserordentlichen Session zur Sicherheit bereits eine entsprechende Motion für systematische Strafregisterüberprüfungen überwiesen. Doch bis die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene ausgearbeitet und in Kraft gesetzt sind, werden Jahre vergehen.
Aus sicherheitspolitischer Sicht ist dieses Zuwarten unverantwortlich. Dass es schneller und pragmatischer geht, beweist der Kanton Tessin: Im Interesse des Schutzes der eigenen Bevölkerung verlangt der Tessiner Staatsrat bereits heute konsequent die Vorlage eines ausländischen Strafregisterauszugs, bevor eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Sicherheit der ansässigen Bevölkerung wird dort folgerichtig höher gewichtet als bürokratische Bedenken aus Bern oder Brüssel.
Solothurn darf kein „sicherer Hafen“ für Kriminelle sein
Mit dem eingereichten Auftrag «Keine Aufenthaltsbewilligungen für Vorbestrafte – Sofortige Praxisänderung nach Tessiner Vorbild» wird der Solothurner Regierungsrat aufgefordert, autonom und unverzüglich Fakten zu schaffen. Durch den obligatorischen Beizug von Strafregisterauszügen aus dem Herkunfts- und Heimatstaat sollen vorbestrafte Personen systematisch abgewiesen werden können.
Damit wird ein klares Signal gesetzt: Der Kanton Solothurn darf kein sicherer Hafen für straffällig gewordene Personen sein. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Schutz der Solothurner Bevölkerung müssen für die kantonalen Behörden oberste Priorität haben.
Marc Winistörfer, Kantonsrat, Olten
