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Griechischer Raser muss die Schweiz nicht verlassen

Die Behörden das Kantons Solothurn wollten den „Raser von Schönenwerd“ aus der Schweiz ausweisen. Das Bundesgericht gibt nun dem Raser Recht und weist den Kanton Solothurn an, die Niederlassungsbewilligung nicht zu widerrufen.

Die Behörden das Kantons Solothurn wollten den „Raser von Schönenwerd“ aus der Schweiz ausweisen.  Das Bundesgericht gibt nun dem Raser Recht und weist den Kanton Solothurn an, die Niederlassungsbewilligung nicht zu widerrufen.

Die höchsten Schweizer Richter kommen zum Schluss, dass die vom Griechen begangene vorsätzliche Tötung zwar verwerflich sei, es aber nicht anzunehmen sei, dass dieser erneut straffällig werden wird. Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU erlaube eine Ausweisung nur, wenn anzunehmen sei, dass er weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle.

Auf die von Volk und Ständen am 28. November 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative gehen die Bundesrichter in der Begründung mit keinem Wort ein. Auch die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung – welche noch nicht in Kraft ist – wird an dieser verfehlten Rechtsprechung des Bundesgerichts nichts ändern. Die SVP hat dies frühzeitig erkannt und deshalb die „Durchsetzungsinitiative“ lanciert. Die Volksabstimmung findet 2016 statt.

Grieche, Türke und Kroate töten 21-jährige Schweizerin bei illegalem Autorennen

Am 8. November 2008 liessen sich der Grieche Nekti T., der Türke Cemal A. und der Kroate Vedran B. in Schönenwerd (SO) auf ein illegales Autorennen ein. Mit 116-129 Stundenkilometer fuhren diese durch die Ortschaft. Dabei donnerte der Grieche Nekti T. in ein korrekt abbiegendes Fahrzeug. Der Fahrer und die Beifahrerin dieses Fahrzeugs wurden verletzt. Die junge Frau auf dem Rücksitz – eine 21-jährige Schweizerin – kam ums Leben.

Gleichgültigkeit als Motiv

Im Strafprozess wurde klar, dass der Grieche das abbiegende Fahrzeug sah und trotzdem ungebremst weiterfuhr. Er habe es „einfach darauf ankommen lassen“, dass es zu einem schweren Unfall kommt. Abbremsen wollte er nicht, das Rennen zu gewinnen war im wichtiger. Die Folgen waren ihm „gleichgültig“. Dieses Verhalten sagt alles über den Charakter einer Person aus. 

Freiheitsstrafen für die drei Raser

Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012 als Haupttäter wegen (eventual-) vorsätzlicher Tötung, vorsätzlicher schwerer und einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Der Türke und der Kroate wurden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie wegen Verkehrsdelikten schuldig gesprochen und mit teilbedingten Freiheitsstrafen von drei Jahren bestraft. Je zwölf Monate davon müssen sie absitzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Männer gegen diese Verurteilung vor ein paar Jahren abgewiesen und ihre Verurteilungen bestätigt. Noch während des Strafverfahrens wurden der Kroate und der Türke wieder straffällig. Der Kroate fuhr trotz Fahrausweisentzug wieder Auto und der Türke wurde als Beifahrer bei einem Raserrennen verhaftet.

Behörden des Kantons Solothurn wollten Niederlassungsbewilligung des Griechen widerrufen

Das kantonale Migrationsamt widerrief am 9. Dezember 2013 die Niederlassungsbewilligung des Griechen. Dies wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn am 10. März 2014 bestätigt. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2015 dieses Urteil aufgehoben. Es geht davon aus, dass der Grieche nicht mehr straffällig wird. Es verweist auf die Personenfreizügigkeit mit der EU, wonach eine Niederlassungsbewilligung nur widerrufen werden kann, wenn eine hinreichende schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vorliegt. Wer garantiert, dass Nekti T. nicht wieder straffällig wird? Offenbar hat gemäss Bundesgericht jeder Ausländer eine Verwarnung zugute. Erst für weitere strafbaren Handlungen kündigt das Bundesgericht einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung an. Offenbar muss gemäss Bundesgericht zuerst eine weitere Person Schaden erleiden. Auch dann dürfte eine Ausweisung fraglich sein. Wer die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kennt, weiss, dass diesem immer ein Grund in den Sinn kommt, eine Ausweisung zu verhindern. Aus Sicht der SVP wären alle drei Raser des Landes zu verweisen.

Editorial von Nationalrat Walter Wobmann, Ständeratskandidat

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