Stellvertretung im Kantonsrat? Nein, danke!
Stellvertretungen wären undemokratisch und aufwändig. Darum sagen wir Nein zur Änderung der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes.

Die Vorlage schafft eine Sonderregelung und dies ausschliesslich für werdende Mütter. Als Einzige dürfen sie sich im Kantonsrat vertreten lassen, während bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst weiterhin keine Stellvertretung möglich ist. Das ist eine klare Ungleichbehandlung der übrigen Ratsmitglieder.
Gleichzeitig übernimmt mit der Stellvertretung eine Person das Mandat, die nie vom Volk gewählt wurde. Gewählt wurde einzig die Mandatsträgerin selbst, nicht ihre Vertretung. Damit wird die demokratische Legitimation geschwächt und die politische Kontinuität durch Wissensbrüche und doppelte Übergaben beeinträchtigt. Und all das für einen Zeitraum von gerade einmal drei bis maximal zwölf Monaten. Dies bei gleichzeitig erheblichem administrativem Mehraufwand. Die Mehrheit der Kantone verzichtet bewusst auf eine solche Lösung. Die SVP lehnt die Änderungen von Kantonsverfassung und Kantonsratsgesetz klar ab.
Diana Stärkle, Egerkingen
