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Bundesgericht bestätigt Skandal um den Solothurner Regierungsrat

Geheimer Beschluss, Kompetenzüberschreitung, illegaler Kauf, Umgehung des Parlaments und Umgehung einer Volksabstimmung

Am 13. Juni 2023 hat der Solothurner Regierungsrat das Credit-Suisse-Gebäude in Solothurn gekauft. Dieser Beschluss und der beurkundete Kaufvertrag wurden nicht amtlich bekannt gemacht. Nach dem Einschreiten der Öffentlichkeitsbeauftragten musste der Regierungsrat den Kauf über 5’200’000 CHF offenlegen.

Nun stellt das Bundesgericht fest: Der Kauf war illegal. Der Regierungsrat hat seine Kompetenzen überschritten. Der Regierungsrat versuchte mit dem geheimen Beschluss, den Kantonsrat und eine kantonale Volksabstimmung zu umgehen. Der Kantonsrat und das Solothurner Stimmvolk wurden um ihre demokratischen Rechte betrogen. Der Regierungsratsbeschluss vom 13.06.2023 ist aufgehoben und der Kaufvertrag somit nichtig. Das Gebäude gehört faktisch zwischenzeitlich wieder dem Vorbesitzer, der UBS. Beschwerde vor Bundesgericht erfolgreich geführt hat Rémy Wyssmann, Nationalrat und Präsident der SVP Solothurn.

«Der Regierungsrat muss zurücktreten und gehört abgewählt», sagt Rémy Wyssmann.

Lesen Sie hier das Bundesgerichtsurteil 1C_679/2023.

Zuerst hat der Regierungsrat versucht, das Geschäft vom 13. Juni 2023 geheim zu halten. Sowohl der Kaufvertrag wie auch der Regierungsratsbeschluss wurden nicht publiziert. Nachdem Rémy Wyssmann, damals SVP-Kantonsrat, vom Regierungsrat keine weitere Auskunft über einen «geheimen Beschluss», dessen Inhalt er nicht kannte, erhielt, stellte er ein Schlichtungsgesuch bei der Öffentlichkeitsbeauftragten. Am 27. November 2023 musste der Regierungsrat bei der Verhandlung einwilligen, Informationen zu diesem Kaufvertrag zu veröffentlichen.

Am 6. Dezember 2023 wurden der Regierungsratsbeschluss von 13. Juni 2023 und damit alle Details zum Kaufvertrag publik: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hatte der damaligen Credit Suisse (heute UBS) das Gebäude an der Bielstrasse 3 im Solothurner Stadtzentrum zum Preis von 5.2 Mio. CHF abgekauft. Dieses Gebäude grenzt an das Kantonal-Solothurnische Gerichtsgebäude und sollte dazu dienen, dass die Solothurner Justiz mehr Platz erhält. Unterdessen sind bereits Leitungen zwischen dem Gerichtsgebäude und dem neu erworbenen Gebäude durchgebrochen worden und das Gebäude wurde von den Mitarbeitenden der Gerichte genutzt.

Am 12. Dezember 2023 reichte Rémy Wyssmann, unterdessen SVP-Nationalrat, Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss ein. Die Beschwerde musste direkt vom Bundesgericht behandelt werden, weil es sich um eine Stimmrechtssache handelt. Wyssmann beantragte die Aufhebung des Beschlusses und damit des Kaufvertrags. Der Kantonsrat und dann das Stimmvolk haben über den Kaufvertrag zu entscheiden: Denn der Regierungsrat habe seine Finanzkompetenzen überschritten. Er dürfte nur Ausgaben von 250’000 CHF tätigen. Ab 5 Millionen Franken muss eine Volksabstimmung stattfinden. Erstens muss also der Kantonsrat über den Kauf entscheiden und zweitens muss eine Volksabstimmung stattfinden. Beides hat der Regierungsrat versucht, mit seinem geheimen Beschluss zu umgehen!

Zwischenzeitlich versuchte der Regierungsrat, den Kauf zu rechtfertigen, indem er argumentierte, der Kanton wisse noch nicht, wie das Gebäude genutzt oder ob es vielleicht wieder verkauft werde. Daher sei es kein Verwaltungsvermögen, sondern nur Finanzvermögen, sodass ein geheimer Kauf durch den Regierungsrat rechtens sei. Rémy Wyssmann dagegen konnte belegen, dass das Gebäude eindeutig zum Zweck gekauft wurde, um den Solothurner Gerichten mehr Platz zu verschaffen. Die Mitarbeiter der Justiz haben das Gebäude ja bereits genutzt.

Das Bundesgericht gibt Rémy Wyssmann in allen Punkten Recht und hebt den Regierungsratsbeschluss vom 13. Juni 2023 auf. Dies geht aus dem heute publizierten Urteil hervor. Dem Kantonsrat und dem Stimmvolk wurden ihre politischen, demokratischen Rechte unterschlagen.

«Das Urteil zeigt auf, wie der Regierungsrat des Kantons Solothurn regiert: Wie abgehobene Aristokraten, die sich für Könige halten», sagt Rémy Wyssmann, Beschwerdeführer, Nationalrat und Präsident der SVP Kanton Solothurn. «Liegenschaftskäufe werden geheim gehalten, verfassungsmässige Finanzkompetenzen einfach übergangen, der Kantonsrat und das Stimmvolk um ihre Rechte betrogen. Millionen von Steuergeldern werden wie Privatbesitz des Regierungsrats ausgegeben. Noch selten gab es einen so grossen Skandal in einer kantonalen Regierung in der Schweiz.» Wyssmann fordert den Regierungsrat zum Rücktritt auf und rät dem Solothurner Stimmvolk, die drei bisherigen Regierungsräte, welche sich in wenigen Wochen zur Wiederwahl stellen, nicht erneut auf den Stimmzettel zu schreiben.

Durch die Aufhebung des Beschlusses ist der Kaufvertrag nichtig. Das Gebäude gehört faktisch wieder dem Vorbesitzer, also der UBS. Nun muss der Kantonsrat über den Kauf entscheiden und das Geschäft der Solothurner Stimmbevölkerung unterbreiten.

Kontakt:
Rémy Wyssmann, 079 695 80 84, rw@sozietaet.ch

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SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
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