Analyse der SVP Kanton Solothurn zum heutigen Abstimmungs-Sonntag
3x Nein, 2 x Ja: Das solothurnische Stimmvolk hat genug von sozialistischen Experimenten und versenkt die nationale Juso-Enteignungs- und die Zwangsarbeitsinitiative wuchtig mit einem gewaltigen Nein-Anteil von über 80%. Bei den kantonalen Vorlagen sieht es anders aus: Ohne einen eigenen 4-seitigen Flyer wie beim Energie- und Kita-Gesetz ist es der SVP Kanton Solothurn offensichtlich nicht gelungen, einen Abstimmungskampf zu entfachen. Die vom Steuerzahler bezahlte einseitige Information aus dem Rathaus, auf deren Welle FDP, Mitte, SP & Co. «gratis» mitsurfen konnten, hatte beim CS-Gebäude und beim Berufsverbot für Lotto-Anbieter die gewünschte sedierende Wirkung: Ein Abstimmungskampf ist so ausgeblieben.
Bei der Ablehnung des STAF-Ausgleichs sieht es anders aus: Allein gegen alle anderen Parteien hat die SVP des Kantons Solothurn zusammen mit dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) unter Führung seines Präsidenten, Roger Siegenthaler, die Vorlage gebodigt – das Stimmvolk hat die drohende Mehrbelastung für die Gemeinden erneut erkannt, auf welche die SVP in ihren früheren Flyern mehrfach hingewiesen hat. Die Bevölkerung will kein Scheinsparen, sondern eine echte Entlastung der Steuerzahler.

Die eidgenössischen Vorlagen wurden, wie von der SVP Kanton Solothurn empfohlen, versenkt. Bei den kantonalen Vorlagen folgte das Stimmvolk zwei Mal den Empfehlungen aus dem Solothurner Rathaus – dagegen versenkte es die STAF-Vorlage.
Einmal mehr zeigt sich damit, wie wichtig es bei kantonalen und kommunalen Volksabstimmungen ist, den Abstimmungsheften der Exekutive etwas «Aufweckendes» entgegenzusetzen, um überhaupt einen echten Abstimmungskampf zu lancieren. Nachdem die SVP Kanton Solothurn dieses Mal auf einen eigenen 4-seitigen Abstimmungsflyer (Kostenpunkt: rund CHF 40’000.–) verzichtet hat, offenbart sich, dass die einseitige staatliche Werbung zumindest bei zwei Vorlagen Wirkung entfalten konnte. Für die SVP Kanton Solothurn ist dies ein Ansporn, für kommende Abstimmungen nach weiteren engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, die uns in unserem Kampf für einen tragbaren Finanzhaushalt unterstützen.
Ein solches Engagement ist dringender denn je: Nachdem es der Finanz-Kommission nicht gelungen ist, das 100 Millionen-Defizit zu beseitigen und es mit einer Pseudo-Kürzung von bloss 13 Millionen im homöopathischen Bereich belassen hat, ist mit dem Schlimmsten zu rechnen: Der Schuldenberg von über 1’000 Millionen Franken wächst ungehindert weiter und Steuererhöhungen nicht nur in den Gemeinden stehen unmittelbar vor der Tür.
Zu den einzelnen kantonalen Vorlagen:
Bielstrasse 3: Das Stimmvolk konnte dank dem Bundesgerichtsurteil vom 10. Januar 2025 selber über den Kredit entscheiden. Das Bundesgericht hat den Regierungsrat bekanntlich einstimmig verurteilt, eine Volksabstimmung durchzuführen. Das Stimmvolk hat den Kauf der vom Regierungsrat zuvor geheim und illegal erworbenen Bielstrasse 3 nun nachträglich genehmigt, so wie es die Verfassung verlangt. Dieses Ja ist kein Ja zu einem nach wie vor ungehinderten Wachstum der Staatsbürokratie. Und es ist kein Ja zu schrankenlosen Hochbau-Projekten, die bereits in der Pipeline sind.
Berufsverbot für erwerbstätige Organisatoren von Klein-Lotterien: Was im Abstimmungsheft als unumgängliche Wohltat für Vereine angepriesen wurde, erweist sich als knallhartes, verfassungswidriges Berufsverbot für Berufstätige. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die betroffenen Erwerbstätigen dieses Berufsverbot gerichtlich anfechten werden. Berufsverbote und Kontingentierungen sind Instrumente aus längst überwunden geglaubten Zeiten. Sie sind einer modernen und liberalen Gesellschaft unwürdig. Der nun beschlossene Weg ist doppelt stossend: Eine Kontingentierung wird mit einem Berufsverbot «neutralisiert». Da wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. Mit einem einfachen Vorstoss auf Bundesebene lässt sich dieser aktuell unbefriedigende Zustand auf einfache Weise beseitigen, im doppelten Interesse der Vereine und der vom Berufsverbot betroffenen Organisatoren von Klein-Lotterien. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der kommenden Session des Nationalrats ein entsprechender Vorstoss von Rémy Wyssmann eingereicht.
Kürzung des STAF-Ausgleichs: Was im Abstimmungsheft als kantonale Sparvorlage angepriesen wurde, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als Umverteilung von unten nach oben, von den Gemeinden zum Kanton. Dies war besonders bedenklich, weil in verschiedenen Gemeinden genau wegen solchen kantonalen Ablastungen und Umverteilungen Steuererhöhungen angekündigt wurden. Das Stimmvolk hat dies erkannt: Es will das Geld in den Gemeinden behalten und nicht dem Kanton überlassen, der kein Sparen kennt. Die SVP Kanton Solothurn hat – einmal mehr – allein gegen alle Parteien gebodigt. Nur die SVP stand auf der Seite des VSEG: Offenbar ist die SVP die einzige bodenständige, noch lokal in den Gemeinden verankerte Partei. Die Stimmbevölkerung hatte aus der Abstimmung über das Kita-Gesetz noch vor Augen, wie schädlich es ist, wenn die Gemeinden noch stärker belastet werden. Bereits hatten 2025 über 85% der Solothurner Gemeinden ein Minus budgetiert. Es ist nun zu hoffen, dass in den kommenden kommunalen Budget-Gemeindeversammlungen im Dezember die Gemeindebevölkerungen in Rekordzahl in den Turnhallen und Gemeindesälen aufmarschieren werden, um die Gemeindepräsidien aufzufordern, beim Kanton den Verzicht von weiteren Ablastungen auf die Gemeinden zu erwirken.
Die Bevölkerung des Kantons Solothurn, ihre Gemeinden und auch der Kanton haben kein Geld. Die Bevölkerung und die Gemeinden dürfen nicht mehr weiter wie Zitronen ausgepresst werden. Die SVP Kanton Solothurn setzt sich weiterhin für die klammen Budgets der finanziell stark gebeutelten Bevölkerung und der Gemeinden ein.
Weitere Auskünfte:
Nationalrat Rémy Wyssmann
Präsident SVP Kanton Solothurn
079 695 80 84