Änderung Verfassung des Kantons Solothurn; Öffentliche Schulen
Ja-Parole
Diese Änderung der Verfassung ist reine Formsache. Es ist die Anpassung an die bereits seit längerer Zeit umgesetzten Sek I Reform und an die Spezialangebote im Sonderschulbereich, also an den Status Quo. Dem Kanton wird damit beispielsweise erlaubt, Sek P-Klassen zu führen. Für die Gemeinden und Schulträger ändert sich damit nichts.