Anstellungsbehörde für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber und ihre oder seine Stellvertretung: Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn
Nein-Parole
Neu soll der Staatschreiber von der Regierung gewählt werden. Der Staatsschreiber entscheidet, was im Abstimmungsbüchlein steht und was nicht. Wenn er nun vom Regierungsrat alleine gewählt wird, entscheidet dieser alleine über den Kandidaten. Der Regierungsrat wird einen Staatsschreiber wählen, der ihm ergeben ist. Das ist brandgefährlich und gefährdet nicht nur die Volksrechte, sondern auch die Transparenz der Verwaltung. Denn der Staatsschreiber ist auch Linienverantwortlicher der kantonalen Öffentlichkeitsbeauftragten. Diese konnte bis jetzt unabhängig Empfehlungen ausstellen und hat sich in der Regel immer für mehr Transparenz in der Verwaltung ausgesprochen. So empfahl sie bspw. die Offenlegung der geheimen Regierungsratsbeschlüsse über die geheime 10%ige Lohnerhöhung für Chefbeamte oder den geheimen Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3 in Solothurn. Mit der alleinigen Wahl des Staatsschreibers wäre es mit der Unabhängigkeit der Öffentlichkeitsbeauftragten vorbei. Darum müssen wir das verhindern. Der Staatsschreiber soll weiterhin unabhängig bleiben und deshalb soll er auch weiterhin von den Volksvertretern im Kantonsrat gewählt werden. Wir wollen keine weitere Entmachtung des Parlaments und lehnen deshalb die Vorlage ab.