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Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

JA-Parole

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vor. Somit könnten Eltern künftig bis zu 25‘000 Franken Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen (im Moment ist dieser Abzug auf 10‘100 Franken pro Kind beschränkt). Diese Erhöhung der Abzüge soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und dazu beitragen, dass die Eltern einer Erwerbsarbeit nachgehen. Der allgemeine Kinderabzug soll von 6‘500 Franken auf 10‘000 Franken erhöht werden.

Linke haben dagegen das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage am 27. September 2020 an die Urne kommt.

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