Wer trägt die Kosten eines Verbots von Elektroheizungen?
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun und lassen kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will! Mit der Teilrevision des Energiegesetzes will eine knappe Mehrheit des Kantonsrates die Neuinstallation von Elektroheizungen verbieten und bestehende, funktionierende und saubere Elektroheizungen bis 2030 zwangsweise abbrechen und ersetzen lassen.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun und lassen kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss was er nicht will! Mit der Teilrevision des Energiegesetzes will eine knappe Mehrheit des Kantonsrates die Neuinstallation von Elektroheizungen verbieten und bestehende, funktionierende und saubere Elektroheizungen bis 2030 zwangsweise abbrechen und ersetzen lassen.
Bei einem Ersatz muss bei bestehenden Gebäuden nicht nur ein Heizkessel ersetzt, sondern es müssen die kompletten Heizsysteme demontiert werden. Solche Massnahmen sind ohne hohe Kosten für die betroffenen Besitzer nicht möglich. Bekanntlich hat der Kanton kein Geld. Deshalb sind Subventionen nur beschränkt zu erwarten und für die Zukunft sind sie nicht garantiert.
Die Kosten bleiben deshalb beim Besitzer hängen. Ausser natürlich, die zu ersetzende Heizung steht in einem Mehrfamilienhaus. Dann werden die Kosten auf die Mieter abgewälzt.
Ich sage „NEIN“ zu einer Energiepolitik auf Kosten von Hauseigentümern und Mietern und lehne deshalb die Teilrevision des Energiegesetzes am 30. November 2014 überzeugt ab.
Walter Gurtner, Kantons- und Gemeinderat, Däniken