Mitmachen
Artikel

Warum braucht es ein Verhüllungsverbot?

Die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“, welche in den nächsten Wochen lanciert wird, fordert in einem neuen Artikel 10a in der Bundesverfassung: „Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen. 

Die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“, welche in den nächsten Wochen lanciert wird, fordert in einem neuen Artikel 10a in der Bundesverfassung: „Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen sind zu gestatten aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie Gründen des einheimischen Brauchtums.“

Der Initiativtext entspricht dem Text jener kantonalen Tessiner Volksinitiative, welche das Tessiner Volk am 22. September 2013 deutlich angenommen hatte. Im Unterschied zur Tessiner Initiative nennt die eidgenössische Initiative im dritten Absatz die Ausnahmen zum Verhüllungsverbot abschliessend: Ausnahmen sind nur zu gestatten aus gesundheitlichen (z. B. Gesichtsmasken von Ärzten und Pflegepersonal), aus sicherheitsrelevanten (z. B. Helmpflicht für Motorradfahrer, den ganzen Kopf inkl. Gesicht schützende Helme für Sicherheitskräfte), aus klimatischen (z. B. im Wintersport) sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums (Fasnacht, Volksbräuche).

Gültigkeit der Initiative

Aus rechtlicher Sicht steht der Verhüllungsverbots-Initiative nichts im Weg. Auf Antrag des Bundesrats haben die Eidgenössischen Räte die vom Tessiner Volk mit dem Verhüllungsverbot beschlossene Änderung der Tessiner Kantonsverfassung nämlich genehmigt. Diesem Entscheid gingen umfassende staats- und völkerrechtliche Abklärungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) voraus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam in einem Urteil vom 1. Juli 2014 zum französischen Burkaverbot zum Schluss, dass sowohl freiwillige als auch aufgezwungene Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum in Konflikt stehe mit freiheitlichem Zusammenleben in einer freien Gesellschaft. Das Verbot, Burka und Nikab in der Öffentlichkeit zu tragen, sei deshalb verhältnismässig und verletze weder die Religions- noch die Meinungsfreiheit. Es stelle auch keine Diskriminierung dar.

Andere Länder kennen schon ein Verhüllungsverbot

Frankreich, Belgien, die Niederlande, Italien und Spanien kennen heute schon Formen eines Verhüllungsverbots im öffentlichen Raum. Selbst einige islamisch geprägte Länder (Türkei, Tunesien, Syrien, Ägypten) haben die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit entweder vollständig oder zumindest teilweise untersagt.

Auch in Deutschland kommt Bewegung in die Debatte. Die Vizevorsitzende der deutschen Regierungspartei CDU, Julia Klöckner, forderte jüngst ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum – und steht dabei in Deutschlands grösster Partei längst nicht alleine da. Für Klöckner stehen Niqab und Burka für «Unfreiheit und Ungleichheit», für eine «Ablehnung der westlichen Werte». «In einer demokratischen Gesellschaft zeigt jeder jedem sein Gesicht», meint Klöckner. All diese Entwicklungen zeigen deutlich auf, dass die bevorstehende Volksinitiative goldrichtig ist.

Freiheit

Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen! Wer freies Auftreten einem Geschlecht verbieten will, verordnet einem Land den Rückfall ins Mittelalter.

Sicherheit

Schluss mit Saubannerzügen vermummter Vandalen im Gefolge des 1. Mai-Umzugs! Schluss mit vermummten Gewalttätern auf «antifaschistischen Abendspaziergängen»! Schluss mit Vandalen, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen und gefährden und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.

Terror-Abwehr

Spätestens seit der IS-Terrorismus weltweit – auch in Europa – wütet, wissen wir: Für Terroristen gibt es keine Grenzen. Also darf niemandem in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganz-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.

Das Argument, man treffe hierzulande nur selten auf vollständig verhüllte Menschen, zielt in die Irre. Verhüllung ist auch ein Mittel, terroristische Absicht zu tarnen und zu verbergen. Im Sinne notwendiger Prävention vor Terroranschlägen ist das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum mehr als bloss zeitgemäss.

Nationalrat Walter Wobmann,
Co-Präsident Initiativkomitee

Publiziert als “Standpunkt” im Oltner Tagblatt

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
Telefon
079 601 47 60
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden