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Von Sparmassnahmen und „goldenen Fallschirmen“

Die Finanzen der Einwohnergemeinde Olten sind völlig aus den Fugen geraten. Es fehlt viel Geld. Die Jahresrechnung der Stadt schloss im Jahr 2013 mit einem Verlust von 20 Millionen Franken ab. Steuern und Gebühren wurden erhöht, und trotzdem rechnet die Stadtregierung auch für das aktuelle Jahr mit einem Defizit von rund 15 Millionen Franken. 

DIE FINANZEN der Einwohnergemeinde Olten sind völlig aus den Fugen geraten. Es fehlt viel Geld, die Jahresrechnung der Stadt schloss im Jahr 2013 mit einem Verlust von 20 Millionen Franken ab. Steuern und Gebühren wurden erhöht, und trotzdem rechnet die Stadtregierung auch für das aktuelle Jahr mit einem Defizit von rund 15 Millionen Franken. Sämtliche Investitionen sowie Teile des laufenden Betriebs müssen durch die Aufnahme von Fremdkapital finanziert werden. Deshalb bleibt nichts anderes übrig als an allen Ecken und Enden zu sparen.

von Gemeinde- und Kantonsrat Christian Werner, SVP Stadt Olten

GEWISSE SPARMASSNAHMENSCHMERZEN, auch wenn sie nötig sind. So beispielsweise, wenn das Tagesheim Sonnegg, das betagten und behinderten Menschen einen Ort bietet, wo diese tagsüber verweilen können, dem Spardruck der Stadt zum Opfer fällt. Vor diesem Hintergrund dürfte davon ausgegangen werden, dass die rot-grüne Stadtregierung mit gutem Beispiel vorangeht und auch bei sich selbst spart. Und zwar konsequent.

DOCH WEIT GEFEHLT: Lohnkürzungen etwa sind – anders als beispielsweise in Winterthur, wo ebenfalls Geld fehlt – offenbar kein Thema. Auch bei der Regierung nicht: Der Stadtpräsident bezieht inkl. Pauschalspesen nach wie vor rund 250‘000 Franken pro Jahr, die nebenamtlichen Mitglieder rund 70‘000 Franken. Und trotz der desolaten Finanzlage kennt Olten luxuriöse Regelungen betreffend Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen für ehemalige Stadtratsmitglieder, in Kraft getreten anno 2008, als die finanzielle Situation der Stadt noch rosig war. So erhält der Stadtpräsident bei Nichtnomination oder Nichtwiederwahl eine feudale Abgangsentschädigung; wenn er 50-jährig oder älter ist und mehr als 10 Amtsjahre geleistet hat, sogar ein jährliches Ruhegehalt – und zwar bis zur Pensionierung und in der Höhe von über 100‘000 Franken pro Jahr. Ein solches Ruhegehalt kassiert er im Normalfall selbst bei einem freiwilligen Rücktritt – so war es auch bei Ernst Zingg. Nebenamtliche Stadträte erhalten bei Nichtnomination oder Nichtwiederwahl und, ab dem 50. Altersjahr oder nach 8 Amtsjahren, auch bei einem freiwilligen Rücktritt eine Abgangsentschädigung in der Höhe einer halben Jahresbesoldung.

ANGESICHTS DES ENORMEN SPARDRUCKS stellt sich die Frage, ob diese Abgeltungen noch verantwortbar und zeitgemäss sind. Konkret: Ist es richtig, dass ehemalige Exekutivmitglieder ohne jede Gegenleistung luxuriöse Ruhegehälter beziehungsweise allzu grosszügig ausgestaltete Abgangsentschädigungen beziehen, während die Einwohner Oltens höhere Steuern und Gebühren bezahlen, dafür von der Stadt aber weniger Leistung erhalten? Nach meinem Dafürhalten ist die Antwort klar: Das fragliche Reglement muss überarbeitet werden – ein entsprechender Vorstoss wurde am Donnerstag durch meine Wenigkeit im Gemeindeparlament eingereicht.

WENN DIE STADTREGIERUNG will, dass Sparmassnahmen von der Bevölkerung auch künftig mitgetragen werden, sollte sie auf unverhältnismässige Gehälter und Entschädigungen, die sich Olten schlicht nicht mehr leisten kann, unbedingt verzichten. Ganz nach dem Grundsatz: „Exemplo Ducemus – Wir führen durch unser Vorbild“.

Christian Werner (Olten) ist Jurist, Gemeinde- und Kantonsrat, Vizepräsident der kantonalen Justiz- und der Redaktionskommission sowie Präsident der städtischen SVP.

 

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