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Volksinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» eingereicht

Die SVP Kanton Solothurn hat am 26. Mai 2021 die Volksinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» mit 3’245 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Das Volksbegehren verlangt, dass Scheinflüchtlinge im Kanton Solothurn in Zukunft deutlich weniger Sozialhilfeleistungen erhalten. Heute erhalten sie fast die gleichen Leistungen wie die ansässige Bevölkerung und anerkannte Flüchtlinge, obwohl sie gemäss Genfer Konvention keine echten Flüchtlinge sind und die Schweiz verlassen müssten. Damit werden die Solothurner Stimmbürger die Gelegenheit erhalten, sich über die Höhe der Sozialhilfe für falsche Flüchtlinge zu äussern.

Die Volksinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» ist zustande gekommen. Die SVP Kanton Solothurn reichte das Volksbegehren am 26. Mai 2021 mit rund 3’245 beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei ein. Damit wird das Solothurner Stimmvolk die Gelegenheit erhalten, über die Höhe der Sozialhilfe für unechte Flüchtlinge zu befinden.

Scheinflüchtlinge sind keine echten Flüchtlinge
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Asylgesuch abgewiesen und eine Wegweisung verfügt wurde, die Wegweisung aus der Schweiz aber nicht vollzogen werden kann. Sie haben einen Ausweis mit Status «F» erhalten. Nebst Afghanen sind vor allem Eritreer und Syrer, aber auch Europäer betroffen. Waren es Ende 2013 noch 22‘640 vorläufig Aufgenommene, so zählte die Statistik per 30. Juni 2019 bereits 47‘084 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb von nur fünfeinhalb Jahren. Dies übersteigt die die Integrationskraft der Gesellschaft und der Gemeinden. Selbstredend sind die Sozialkosten stark gestiegen.

Unerschöpflicher Leistungskatalog
Im Kanton Solothurn erhalten Scheinflüchtlinge einen um 20 % gekürzten Grundbedarf gegenüber der ordentlichen Sozialhilfe, aber zusätzlich Leistungen und Zulagen nach den Ansätzen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Darunter fallen Zahnarzt, Dentalhygiene, Krippenkosten, Baby-Artikel, Möbel, Musikstunden, Musikinstrumente, Schulutensilien, Versicherungen, Anwaltskosten, amtliche Papiere, ÖV-Abos, Brillen, Fahrstunden, Umzugskosten, Einrichtungsgegenstände, Haushalt- und Haftpflichtversicherung, Franchisen der Schadenversicherung u.v.m. Unter dem Strich haben Scheinflüchtlinge fast die gleichen Leistungen wie anerkannte Flüchtlinge und je nach Konstellation oftmals sogar mehr als viele Schweizerinnen und Schweizer, die hier leben und arbeiten. Die Sozialhilfebeträge verstehen sich alle netto und steuerfrei.

Stossend und ungerecht
Das eidgenössische Ausländergesetz schreibt vor, dass bei vorläufig Aufgenommenen «der Ansatz für die Unterstützung unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung» liegen muss, und dass die Sozialhilfe nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Störend und unverständlich für die Bevölkerung ist darum, warum Personen, welche keine Asylgründe darzulegen vermochten und keinen einzigen Tag gearbeitet haben, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten wie ausgesteuerte, ältere Menschen. Wer als 55-jähriger seine Stelle verliert und ausgesteuert ist, hat zuerst von seinem Vermögen zu leben: Eigentum und Bankersparnisse werden aufgebraucht, allenfalls werden auch die nächsten Verwandten unterstützungspflichtig, erst dann erfüllt er die Kriterien für ein Sozialhilfebezug. Ein Scheinflüchtling hat von Anfang an Anspruch auf eine relativ hohe Sozialhilfe und viele Zusatzleistungen. Das ist stossend und untergräbt den Gerechtigkeitsgedanken. Mit den hohen Beiträgen, die der Kanton Solothurn an Scheinflüchtlinge leistet (siehe Tabelle 1), ergibt sich keinen Anreiz für Scheinflüchtlinge, um erwerbstätig zu werden und sich selbst zu finanzieren.

Andere Kantone reagieren
Ganz generell sind die Sozialhilfekosten in der Schweiz auf Bundesebene, in allen Kantonen wie auch in den Gemeinden einem stark steigenden Ausgabenwachstum ausgesetzt. Darum haben diverse Schweizer Kantone die Sozialhilfeleistungen für Scheinflüchtlinge bereits reduziert. Das Stimmvolk des Kantons Zürich hat am 24. September 2017 mit deutlicher Mehrheit entschieden, die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aufzuheben bzw. nach besonderen Vorschriften zu regeln. Der Kanton Luzern senkte per 1. Januar 2015 die Bargeldzahlungen an vorläufig Aufgenommene deutlich. Seither erhalten vorläufig Aufgenommene im Kanton Luzern 14 Franken Bargeld pro Tag. Sind sie renitent, kann die Gemeinde den Betrag um 4 Franken pro Tag kürzen. Die Ansätze im Kanton Solothurn liegen wesentlich höher (siehe Tabelle): Ein einzelner junger Mann oder eine junge Frau beispielsweise aus Eritrea erhält in Solothurn 25.60 Fr. Bargeld pro Tag. Im Vergleich mit anderen Kantonen Aargau 9 Fr. pro Tag und Person, in St. Gallen 15 Franken, Schaffhausen 8.50 Franken, Freiburg, Schwyz und Thurgau 14 Franken und Zug 14.75 Franken.

Jetzt handeln!
Während Menschen, die schon immer hier gelebt und ein Leben lang gearbeitet haben, erst ihr Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten, bekommen diese Menschen, die zu Unrecht ein Asylgesuch gestellt haben, die fast gleich hohen Leistungen ohne Bedingungen. Und unsere älteren Mitbürger, die heute auf jeden AHV-Franken angewiesen sind, müssen zusehen, wie falsche Flüchtlinge einfach so Sozialleistungen erhalten. Regierung und Parlament des Kantons Solothurn hatten für das berechtigte Anliegen der SVP bisher kein Musikgehör, obwohl die finanzielle Lage des Kantons und vieler Gemeinden eine kritische Beurteilung der aktuellen Sozialhilfepraxis mehr als rechtfertigt. Ein entsprechender Vorstoss der SVP wurde im Kantonsparlament abgelehnt. Aus diesen Gründen hat die SVP Kanton Solothurn die Volksinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» lanciert und fristgerecht bei der Staatskanzlei eingereicht.

Weitere Auskünfte:

Kantonsrat Beat Künzli
Vizepräsident SVP Kanton Solothurn

Nationalrat Christian Imark
Präsident SVP Kanton Solothurn

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SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
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