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Volksabstimmung vom 3. März 2024

Die SVP Kanton Solothurn hat zu beiden Altersvorsorge-Initiativen die Nein-Parole beschlossen.
Doch wie würde es weitergehen, wenn beide Initiativen abgelehnt werden? Diana Stärkle zeigt mögliche Lösungen auf.

Wird am 03.03.24 die Initiative für eine 13. AHV-Rente verworfen und auch die Renten-Initiative abgelehnt, müssen unsere gewählten Politiker für unsere Altersvorsorge tragfähige Lösungen finden.

  • Eine mögliche Lösung besteht darin, das Rentenalter auf Basis einer Lebensarbeitszeit von etwa 45 Jahren zu definieren. Dies würde es ermöglichen, die Gesamtarbeitsverträge entsprechend anzupassen. Eine differenzierte Herangehensweise ist denkbar: Ein Student, der nach Abschluss seines Studiums erst spät ins Berufsleben eintritt, könnte beispielsweise 45 Jahre lang Beiträge leisten, genauso wie ein Detailhändler oder Maurer, der bereits vor dem 20. Lebensjahr erwerbstätig wird.
  • Eine Steuerbefreiung für im Inland ausgezahlte Renten würde die Haushaltsbelastung der Rentner nahezu genauso stark entlasten wie die Einführung einer 13. AHV-Rente. Die Ergänzungsleistungen müssten auf gleichem Niveau fortgeführt werden.
  • Im Falle von Rentenzahlungen ins Ausland würde eine Quellenbesteuerung in Höhe des Mehrwertsteuersatzes erhoben werden. Rentenempfänger im Inland tragen durch die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV-Renten bei. Im Gegensatz dazu würden im Ausland lebende Rentenempfänger diesen Beitrag nicht leisten, und zusätzlich würden sie von den niedrigeren Lebenshaltungskosten in ihrem jeweiligen Land profitieren. Daher ist es gerechtfertigt, „Ausland-Renten“ entsprechend zu besteuern.

Durch diesen Ausgleich würde die AHV-Kasse weitere Jahre schwarze Zahlen schreiben und unsere Familien sowie unsere Wirtschaft würden nicht weiter belastet werden.

Diana Stärkle
Egerkingen

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