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Übelster Kampagnen-Journalismus der Solothurner Zeitung

Offenbar gehen den Befürwortern des Energiegesetzes die Argumente aus. Die linkslastige Solothurner Zeitung betreibt mit einem völlig unzulässigen Nazi-Vergleich übelsten Kampagnen-Journalismus. Dies wegen der Verwendung des Begriffes «Ermächtigungsgesetz». Dass dieser Begriff auch in zahlreichen Bundesgesetzen jüngeren Datums Anwendung findet, störte bisher niemanden. Die Motivation ist somit klar, es geht darum, die Energiegesetz-Gegner gezielt zu desavouieren. Die SVP Kanton Solothurn ruft die Bevölkerung dazu auf, sich gegen diese Machenschaften zur Wehr zu setzen.

Offenbar gehen den Befürwortern des Energiegesetzes die Argumente aus. Die linkslastige Solothurner Zeitung betreibt mit einem völlig unzulässigen Nazi-Vergleich übelsten Kampagnen-Journalismus. Dies wegen der Verwendung des Begriffes «Ermächtigungsgesetz». Dass dieser Begriff auch in zahlreichen Bundesgesetzen jüngeren Datums Anwendung findet, störte bisher niemanden. Die Motivation ist somit klar, es geht darum, die Energiegesetz-Gegner gezielt zu desavouieren. Die SVP Kanton Solothurn ruft die Bevölkerung dazu auf, sich gegen diese Machenschaften zur Wehr zu setzen.

Offenbar gehen den Befürwortern des Energiegesetzes die Argumente aus. Anders ist der traurige Kampagnen-Journalismus der Solothurner Monopol-Zeitung (SZ) nicht zur erklären. Die Aussage, es handle sich beim neuen kantonalen Energiegesetz um ein «Ermächtigungsgesetz», welche von den Gegnern des neuen Energiegesetzes in einem Massenversand gemacht wurde, verleitet die Zeitung zu einem üblen und historisch grundfalschen Nazi-Vergleich. Die Komitee-Mitglieder werden mit diesem schlecht recherchierten Artikel bewusst desavouiert und in eine bestimmte Ecke gestellt, wo sie nicht hingehören.

Dabei gehört dieser Begriff zum allgemeinen Sprachgebrauch, auch in der aktuellen Politik. Vor allem im Zusammenhang mit einem Energiegesetz ist der Nazi-Vergleich mit Sicherheit nicht beabsichtigt. Sicher ist das bekannteste Beispiel für den Gebrauch des Wortes die Machtergreifung Adolf Hitlers im Jahr 1933. Der Begriff findet sich aber auch in zahlreichen schweizerischen Bundesgesetzen wieder, zum Beispiel in Gesetzen aus den Jahren 1958, 1999 oder 2016. Komisch, dass die Solothurner Zeitung in diesen Fällen nicht intervenierte und die Verwendung des vermeintlich historisch belasteten Wortes anprangerte. Es störte sich niemand daran, weil es ein technischer Begriff blieb, der die Befugnis zur Machtausübung beschreibt. Im Falle des kantonalen Energiegesetzes, über welches wir am 10. Juni 2018 im Kanton Solothurn abstimmen, ist der Begriff besonders treffend verwendet, weil in Zukunft sämtliche Kompetenz für neue Vorschriften und Schikanen bei der Regierung des Kantons Solothurn liegen soll.

Klar, es geht der Solothurner Zeitung nicht um das verwendete Vokabular an sich, sondern einzig darum, die Gegner einer demokratischen Abstimmung zu desavouieren und zu spalten. Als verfängliches Leitbild verwendete die SZ darum ein schwarzweisses Foto von Adolf Hitler (s. Grafik), umrahmt von Leuten, die den Hitlergruss zeigen. Darunter die Namen des gegnerischen Komitees, um das Gefühl heraufzubeschwören, die Energiegesetz-Gegner befänden sich auf Abwegen. Ein Vergleich der jeder Grundlage entbehrt und erst noch sachlich falsch ist. Im Gegensatz zu den Kräften, die 1933 Adolf Hitler zur Macht verhalfen, kämpfen die Gegner des Energiegesetzes eben gerade gegen einen unzulässigen Macht-Ausbau der Obrigkeit (also gegen das Ermächtigungsgesetz). Führte man diesen Vergleich zu Ende, muss man zum Schluss kommen, dass die Solothurner Zeitung auf der Seite Adolf Hitlers steht. Der Artikel ist schlicht dumm und journalistischer Pfusch. 

Das Beispiel zeigt aber eindrücklich, wie bestimmten Journalisten heutzutage jedes Mittel recht ist, ihre politischen Gegner zu verunglimpfen.

Eine Parallele zu den dunklen Zeiten lässt sich in der Tat feststellen: Auch damals wurden Demokraten, die das Ermächtigungsgesetz bekämpft haben, von Nazi-Journalisten niedergeschrieben. Schliesslich hatten Andersdenkende mit dem Inkrafttreten des «Ermächtigungsgesetzes» endgültig keinen Platz mehr in der deutschen Gesellschaft und wurden weggesperrt oder umgebracht.

Das hat im Kanton Solothurn niemand nötig. Wir brauchen weder eine “Hitler-freundliche Zeitung”, noch ein Energiegesetz, welches der Regierung einen Freipass für Mehrkosten, Schikanen und Hürden im Energiebereich zuspielt. 

Nationalrat Christian Imark,
Parteipräsident

 

Grafik: Screenshot des betreffenden Artikels in der SZ online (Ausschnitt). Die Solothurner Zeitung drängt die Gegner eines Energiegesetzes (???) mit Wort und Bildwahl in die Nazi-Ecke. Unglaublicher journalistischer Pfusch…

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