Symbiose zwischen Selbstbestimmung und Grundrechten
Zwei ehemalige Solothurner Oberrichter behaupteten in einem Leserbrief, dass die Grundrechte in der Schweiz ohne Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) obsolet wären. Diese Behauptung ist juristisch schlichtweg falsch!
Zwei ehemalige Solothurner Oberrichter behaupteten in einem Leserbrief, dass die Grundrechte in der Schweiz ohne Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) obsolet wären. Diese Behauptung ist juristisch schlichtweg falsch!
Die beiden Herren führen aus, der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung (BV) sei «grundsätzlich identisch» mit jenem der EMRK. Auch das ist falsch, denn die EMRK definiert lediglich einen Mindeststandard während der Grundrechtsschutz der BV umfassender ist. Die Eigentumsgarantie beispielsweise ist in der EMRK nicht – oder nur in einem für die Schweiz nicht massgeblichen Zusatzprotokoll – enthalten. Ist das Eigentum in der Schweiz deshalb etwa nicht garantiert?
Die im Grundrechtskatalog der BV aufgeführten politischen Rechte und damit die direkte Demokratie, sind der beste Garant dafür, dass der Staat die Rechte der Einzelnen schützt. Direkte Demokratie und Menschenrechte stehen in einer symbiotischen Beziehung. Deshalb JA zur Selbstbestimmungsinitiative!
David Sassan Müller, Rechtsanwalt, Niederbuchsiten