SVP warnt vor Diebstahl des privaten Eigentums
Die SVP des Kantons Solothurn lehnt in ihrer Vernehmlassungsantwort die geplanten Änderungen des Planungs- und Baugesetzes mit aller Entschiedenheit ab. Die Behörden dürfen keine neuen Werkzeuge erhalten, um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden und ihnen ihr Privateigentum wegzunehmen. Das neue Gesetz ist auch ein Angriff auf den Wirtschaftsstandort Solothurn, weil langfristige Generationenplanungen von Unternehmen mit entsprechenden Landreserven verunmöglicht werden.
Die SVP des Kantons Solothurn lehnt in ihrer Vernehmlassungsantwort die geplanten Änderungen des Planungs- und Baugesetzes mit aller Entschiedenheit ab. Die Behörden dürfen keine neuen Werkzeuge erhalten, um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden und ihnen ihr Privateigentum wegzunehmen. Das neue Gesetz ist auch ein Angriff auf den Wirtschaftsstandort Solothurn, weil langfristige Generationenplanungen von Unternehmen mit entsprechenden Landreserven verunmöglicht werden.
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Das grundsätzliche Übel der heutigen Raumplanung ist nicht ein schlechtes Planungs- und Baugesetz, sondern die nach wie vor ungebremste Zuwanderung. In nur zehn Jahren ist die Schweizer Bevölkerung um rund 900’000 Menschen gewachsen. Das bleibt nicht folgenlos – selbst im Kanton Solothurn nicht. Solange es am politischen Willen fehlt, die Zuwanderung wieder eigenhändig zu steuern und zu drosseln, bleibt der Druck auf neues Bauland, neue Infrastrukturen sowie Wohn- und Arbeitszonen unverändert hoch.
Durch immer mehr Menschen und entsprechende Bautätigkeit kommen sich diese immer näher. Streitigkeiten und Gerichtsfälle sind unvermeidbar. Dieses Problem (man nennt es «Dichtestress») lässt sich auch mit dem vorgeschlagenen Planungs- und Baugesetz nicht lösen, im Gegenteil. Die vielen undefinierten «Kann-Formulierungen» würden die Behördenwillkür und damit Rechtsstreitigkeiten mit hohen Kostenfolgen fördern und weitere Unruhe in den Markt bringen.
Der Gesetzesentwurf macht den Anschein, als bräuchten die Behörden neue Zwangswerkzeuge, um unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden und ihnen ihr Privateigentum wegzunehmen. Dabei haben es die Gemeinden als Planungsbehörden – und der Kanton als genehmigende Instanz – bereits jetzt in der Hand, durch gemeinschaftliche Verhandlungen, zusammen mit den Landbesitzern und den Projektierenden, genügend Bauland an gewünschten Lagen zu ermöglichen.
Im Weiteren kritisiert die SVP, dass in der Vorlage Anreize des Kantons fehlen, um Ausnutzungsziffern wo möglich abzuschaffen oder mindestens zu lockern, damit verdichteter und «in die Höhe» gebaut werden kann, um Land zu schonen. Der undefinierte Begriff der «Baulandhortung» ist ein Angriff gegen die langfristige Generationenplanung jedes Unternehmers und damit als wirtschaftsfeindlich anzusehen.
Das bestehende kantonale Gesetz erfüllt bereits die wesentlichen Eckwerte des vom Volk angenommenen Raumplanungsgesetzes (RPG). Dies bestätigt auch der Bundesrat, welcher Solothurn stets als positives Beispiel erwähnte. Aus diesen und weiteren Gründen ist die vorgeschlagene Änderung rundweg abzulehnen.
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Für weitere Auskünfte
Nationalrat Christian Imark, Co-Parteipräsident
Symbolbild von Thorben Wengert / pixelio.de