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SVP Kanton Solothurn für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III

Mit der Strategie des Regierungsrates zur gesetzlich notwendigen Umsetzung der Unternehmenssteuerrerform III ist die SVP Kanton Solothurn grundsätzlich einverstanden. Die SVP lehnt hingegen die geplante Erhöhung der Dividenden-Teilbesteuerung klar ab. Und: Allfällige Steuerausfälle bei den juristischen Personen dürfen unter keinen Umständen durch Steuererhöhungen bei natürlichen Personen kompensiert werden.

Mit der Strategie des Regierungsrates zur gesetzlich notwendigen Umsetzung der Unternehmenssteuerrerform III ist die SVP Kanton Solothurn grundsätzlich einverstanden. Die SVP lehnt hingegen die geplante Erhöhung der Dividenden-Teilbesteuerung klar ab. Und: Allfällige Steuerausfälle bei den juristischen Personen dürfen unter keinen Umständen durch Steuererhöhungen bei natürlichen Personen kompensiert werden.

Die Eckpunkte zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Kanton Solothurn sind weitgehend zielführend und angemessen. Besonders positiv wird die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf unter 13 Prozent eingeschätzt. Damit wird der Standort Kanton Solothurn im innerschweizerischen Wettbewerb bestehen können.

Durch die frühe Kommunikation der Strategie werden den im Kanton Solothurn anwesenden Unternehmen die nötigen klaren Signale für die kommenden Jahre gegeben. Eine Abwanderung der hochmobilen Unternehmen dürfte dadurch vorläufig verhindert werden können. Es gilt nun mit einer kontinuierlichen Umsetzung der Strategie durch alle Beteiligten wie die Einwohnergemeinden, die Verbände, die Verwaltung und die bürgerlichen Parteien, auch langfristig die Unternehmen im Kanton Solothurn zu halten.

Diese Unternehmen sind für den Kanton Solothurn eminent wichtig, da nicht nur ca. 5‘000 Arbeitsplätze betroffen sind, sondern auch über 20 Prozent der Steuererträge aus dieser Quelle stammen. Wenn diese Quelle versiegt, weil Unternehmen abwandern, werden die Steuern für alle anderen Bewohner und Unternehmer dieses Kantons entsprechend steigen.

Mit der geplanten Einsetzung einer Arbeitsgruppe, zusammen mit den Einwohnergemeinden, ist die Berücksichtigung von deren Sichtweisen und eine einvernehmliche Lösung auf gutem Weg. Es gilt, dass alle Beteiligten ihre Hausaufgaben machen müssen. Neben den Einwohnergemeinden muss auch die Verwaltung, samt Regierung, die Ausgaben im Griff haben und so den Kanton Solothurn zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort entwickeln.

 

Symbolbild von Gerd Altmann / pixelio.de

 

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