Steuervorlage 17: Echte Vorwärtsstrategie für den Kanton
Die SVP Kanton Solothurn spricht sich für eine echte Vorwärtsstrategie aus. Die Partei ist nicht bereit, Steuererhöhungen oder ausufernde flankierende Massnahmen zu akzeptieren, wenn die Vorlage nicht zu einer spürbaren Entlastung von KMU-Betrieben und damit verbunden zu einer echten Vorwärtsstrategie für den Kanton führt.
Die SVP Kanton Solothurn spricht sich für eine echte Vorwärtsstrategie aus. Die Partei ist nicht bereit, Steuererhöhungen oder ausufernde flankierende Massnahmen zu akzeptieren, wenn die Vorlage nicht zu einer spürbaren Entlastung von KMU-Betrieben und damit verbunden zu einer echten Vorwärtsstrategie für den Kanton führt.
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Die SVP Kanton Solothurn begrüsst eine Vorwärtsstrategie für den Kanton mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze und neue Firmen im Kanton Solothurn anzusiedeln sowie bestehende Arbeitsplätze zu halten. Der Gewinnsteuersatz soll wie vorgeschlagen auf 13 % und der Kapitalsteuersatz auf 0.1 ‰ gesenkt werden.
Dividendenbesteuerung gefährdet Vorlage
Mit dem Vorschlag einer Dividendenbesteuerung von 75 % gefährdet die Solothurner Regierung jedoch die gesamte Vorlage. Diese steht im krassen Wiederspruch zur propagierten Vorwärtsstrategie. Für viele KMU-Betriebe werden so Nachfolgeregelungen massiv erschwert. Weiter führt diese Massnahme dazu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung viel Eigenkapital aus den Unternehmungen genommen werden wird. Dies wiederum führt zu tieferer Investitionstätigkeit und weniger Substanz der KMUs in Krisenzeiten, was letztlich Arbeitsplätze gefährdet. Auch Steuererhöhungen sind für die SVP Kanton Solothurn grundsätzlich tabu. Vielmehr schlagen wir vor, Leistungen der Verwaltung zu hinterfragen und gegebenenfalls abzubauen.
Lehren aus USR III
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die USR III – nicht wie allgemein behauptet – wegen fehlender flankierender Massnahmen abgelehnt wurde. Vielmehr waren es die Gemeinden, die keine Möglichkeiten für die Kompensation der Steuerausfälle sahen. Ebenso realisierten viele Gewerbetreibende (Einzelunternehmen), dass sie von der Vorlage nicht profitieren, aber dennoch kräftig mitbezahlen.
«Weissenstein-Formel»
Als Abfederung zu Steuersenkungen für juristische Personen schlägt die SVP Kanton Solothurn die Einführung der «Weissenstein-Formel» vor, einer Standortabgabe für juristische Personen. Mit diesem Vehikel können Steuerausfälle abgefedert werden. Einzelunternehmen, die von Gewinnsteuersätzen nicht betroffen sind, blieben von dieser Standortabgabe befreit.
Ausgleich für Gemeinden
Der Ausgleich für die Gemeinden soll nicht 95 %, sondern 100 % betragen. Dieser soll nur dann reduziert werden, wenn der prognostizierte Anstieg des Steuersubstrats im gleichen Rahmen nachgewiesen worden ist. Im Gegenzug können flankierende Massnahmen wie die IT-Bildungsoffensive ersatzlos gestrichen werden. Diese Massnahme hat mit dem Steuerpaket nichts zu tun und lässt sich schlecht verkaufen. Generell empfiehlt die SVP dringend, die Anzahl und Kosten der flankierenden Massnahmen so tief wie möglich zu halten. Die Reform ist durch die notwendigen Anpassungen des Steuerregimes schon genügend aufgeladen. Je mehr flankierende Massnahmen eingeführt werden sollen, desto mehr wird die Vorlage am Ende den Steuerzahler kosten und desto mehr ist sie an der Urne absturzgefährdet.
Weitere Auskünfte:
Nationalrat Christian Imark, Präsident SVP Kanton Solothurn
Kantonsrat Richard Aschberger, Vizepräsident SVP Kanton Solothurn
Symbolbild von Harald Wanetschka / pixelio.de