Solothurner Zeitung: Falschaussage im Leserbrief
In der Samstagsausgabe der Solothurner Zeitung wurde ein Leserbrief mit offensichtlicher Falschaussage publiziert.In seinem Leserbrief schreibt Herbert Plotke, dass es der SVP nichts ausmacht die Bundesverfassung zu verletzen. Gemäss dem Zeitungsartikel zum Parteiprogramm würde ein Kind mit Geburtsgebrechen wegen der SVP nicht eingebürgert. Diese Aussage ist nachweislich falsch.
In der Samstagsausgabe der Solothurner Zeitung wurde ein Leserbrief mit offensichtlicher Falschaussage publiziert.In seinem Leserbrief schreibt Herbert Plotke, dass es der SVP nichts ausmacht die Bundesverfassung zu verletzen. Gemäss dem Zeitungsartikel zum Parteiprogramm würde ein Kind mit Geburtsgebrechen wegen der SVP nicht eingebürgert. Diese Aussage ist nachweislich falsch.
Im >> Parteiprogramm der SVP Kanton Solothurn steht im Kapitel Zuwanderung auf Seite 35: „Eingebürgert darf im Kanton Solothurn nur… wer keine IV-Rente ….bezieht. Ausgenommen sind beispielsweise Geburtsgebrechen.“ Jeder und jede kann dies auf der Homepage der SVP Kanton Solothurn nachprüfen.
Einmal mehr wird die SVP völlig zu unrecht als unmenschliche, unkultivierte Monsterpartei hingestellt. Dies nur weil sich die SVP für die hiesige Bevölkerung einsetzt. Weil wir der Meinung sind, dass die hier in langjähriger harter Arbeit verdienten Sozialleistungen wie AHV, IV usw. nicht an zugewanderte Trittbrettfahrer verteilt werden sollen.
Es wäre schön, wenn die SVP-Sicht der Dinge ohne Hetze und Diffamierung – einfach als andere Meinung – akzeptiert werden könnte.
von Hugo Schumacher, Mitglied im Präsidium der SVP SO