«So tun als ob»
«So tun als ob» scheint eine gängige Formel in der Solothurner Verwaltung zu sein. So geschehen im Fall «Rosengarten». Da versuchte der Regierungsrat das Geschäft am Volk vorbei zu schmuggeln, indem er so tat, als ob es sich nur um gebundene Ausgaben handelt. Nun orientieren sich auch die Ausgleichskasse und das Verwaltungsgericht an dieser Formel.
«So tun als ob» scheint eine gängige Formel in der Solothurner Verwaltung zu sein. So geschehen im Fall «Rosengarten». Da versuchte der Regierungsrat das Geschäft am Volk vorbei zu schmuggeln, indem er so tat, als ob es sich nur um gebundene Ausgaben handelt. Nun orientieren sich auch die Ausgleichskasse und das Verwaltungsgericht an dieser Formel.
Letzteres ist offenbar der Meinung, dass ein zweijähriger Vertrag über insgesamt 182’000 Franken einfach in zwei Tranchen à 91’000 Franken gesplittet werden kann, so dass man das Geschäft nicht öffentlich ausschreiben muss. Dabei sollte eigentlich jedem Oberrichter das Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung bekannt sein. Darin steht explizit, dass zeitlich gestaffelte Ausgaben, die einem Zweck dienen, der in einem bestimmten, absehbaren Zeitraum definitiv erreicht sein wird, zusammenzurechnen sind.
Vielleicht täte der Kantonsrat gut daran, einmal verwaltungskritische Oberrichter zu wählen, damit sich solch fragwürdige Formeln nicht weiter etablieren.
David Sassan Müller, Rechtsanwalt,
Präsident SVP Amtei Thal-Gäu, Niederbuchsiten