Sinnlose Gerichtspräsidentenwahlen
Das Bundesgericht qualifiziert das Solothurner Wahlverfahren für Amtsgerichtspräsidenten als verfassungskonform. Die Bundesrichter hielten in ihrem Urteil (1C_88/2017) allerdings ausdrücklich fest, dass sich das Gericht nicht dazu äussert, ob die Ausgestaltung des Wahlverfahrens „sinnvoll und kohärent“ ist (E. 3.2). Das Wahlverfahren ist nach hier vertretener Auffassung alles andere als sinnvoll und kohärent.
Das Bundesgericht qualifiziert das Solothurner Wahlverfahren für Amtsgerichtspräsidenten als verfassungskonform. Die Bundesrichter hielten in ihrem Urteil (1C_88/2017) allerdings ausdrücklich fest, dass sich das Gericht nicht dazu äussert, ob die Ausgestaltung des Wahlverfahrens „sinnvoll und kohärent“ ist (E. 3.2). Das Wahlverfahren ist nach hier vertretener Auffassung alles andere als sinnvoll und kohärent.
Es ist einer Demokratie schlicht unwürdig! Der Vergleich des Bundesgerichts mit den Wahlverfahren für die eidgenössischen Gerichte (E. 3.5) verhält nicht, denn anders als die Amtsgerichtspräsidenten im Kanton Solothurn, welche durch das Volk gewählt werden, werden die Bundesrichter von der Bundesversammlung – also dem Parlament – gewählt. Das Wahlorgan ist total verschieden, was den Vergleich unbrauchbar macht.
Darüber hinaus konnte das Bundesgericht die unterschiedliche Regelung für Amtsgerichtspräsidenten und Amtsrichter nicht wirklich erklären (E. 3.5). Der Entzug der demokratischen Legitimation bei Erneuerungswahlen von Amtsgerichtspräsidenten (anders als bei Amtsrichtern) lässt sich mit dem Argument der richterlichen Unabhängigkeit nicht begründen. Fakt ist, dass die alle vier Jahr durchgeführten Amtsgerichtspräsidentenwahlen eine sinnlose Zeit- und Ressourcenverschwendung sind. Die Gerichtspräsidenten können faktisch nämlich nicht abgewählt werden. Das dürfte sich am 21. Mai 2017 leider einmal mehr bestätigen.
Deshalb gilt es nun, die gesetzlichen Grundlagen für dieses Wahlverfahren anzupassen. Der entsprechende Volksauftrag wird im Kantonsrat hoffentlich Gehör finden.
von David Sassan Müller, Rechtsanwalt, Niederbuchsiten