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Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung

Mit der Selbstbestimmungs-Initiative will die SVP erreichen, dass Entscheide von Volk und Ständen wieder umgesetzt werden, die Verfassung und die direkte Demokratie oberste Gültigkeit haben. Die Volksinitiative will die verfassungswidrige „Entmachtung der Stimmbürger“ rückgängig machen.

Mit der Selbstbestimmungs-Initiative will die SVP erreichen, dass Entscheide von Volk und Ständen wieder umgesetzt werden, die Verfassung und die direkte Demokratie oberste Gültigkeit haben. Die Volksinitiative will die verfassungswidrige „Entmachtung der Stimmbürger“ rückgängig machen.

Beispiele für die Entmachtung gibt es genug: Die Masseneinwanderungs-Initiative wurde vom Volk zwar angenommen, aber vom Parlament nicht annähernd umgesetzt. Begründung: Es gehe nicht, wegen dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Das Parlament gewichtete ausländisches Recht also höher als Schweizer Recht.

Auch die Ausschaffungsinitiative krimineller Ausländer wird nicht nach dem Volkswillen umgesetzt. Mit einem Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative kann diese selbstmörderische Entwicklung gegen unsere direkte Demokratie gestoppt werden.

Internationales Recht und internationale Organisationen sind die neusten Waffen in den Händen der drei Staatsgewalten, um das „störende Volk“ in die Schranken zu weisen. Die Bezeichnung des internationalen Rechts als Völkerrecht ist ein Etikettenschwindel erster Güte. 

Der Vorrang der Bundesverfassung vor dem nicht zwingenden Völkerrecht galt in der Schweiz noch bis vor sechs Jahren. Mit einem Urteil vom Oktober 2012 haben drei Richter einer Abteilung des Bundesgerichtes diese Ordnung auf den Kopf gestellt. Die Initiative will also nur die vorherige, jahrzehntelange bewährte Situation wieder herstellen. Das heisst, das Schweizervolk soll weiterhin das letzte Wort haben. Internationale Gremien und Behörden weiten den Geltungsbereich internationaler Verträge laufend aus, ohne dass das Schweizervolk etwas dazu zu sagen hätte. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestrebten Rahmenabkommen mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte.

Kein anderer Staat auf der Welt geht davon aus, dass das internationale Recht der eigenen Verfassung vorgeht, und auch für die Schweiz ist ein genereller Vorrang des Völkerrechts ein fundamentaler Fehler. Völkerrecht gründet immer mehr nicht auf Verträgen, sondern auf Richtlinien, Deklarationen, Entscheiden und Urteilen von internationalen Organisationen und Gerichten, ob es nun die Uno, die OECD oder der Gerichtshof in Strassburg ist. Mit dem Vorrang des internationalen Rechts stellen wir auch dieses EU-Recht über unsere Verfassung. Das macht uns schrittweise zu einem EU-Mitglied. Dies streben scheinbar Leute wie der aus einem EU-Staat eingewanderte Josef Maushart an.

Dass die Selbstbestimmungsinitiative überhaupt Gegner findet, ist unglaublich. Das kommt einer Selbstaufgabe gleich. Es drängt sich die Frage auf, ob solche Leute überhaupt noch das Schweizer Volk vertreten oder nicht viel eher die Interessen der EU und der UNO. Ein Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative ist für unser Land von aller grösster Wichtigkeit und bedeutet Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung.

 

Walter Wobmann, Nationalrat
10.10.2018

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