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Sanierung der Pensionskasse nicht auf dem Buckel der Steuerzahlenden

Die Pensionskassenvorlage der Regierung, welche derzeit in der Vernehmlassung ist, ist ein weiterer Versuch, die Sünden der Vergangenheit einzig dem Steuerzahler aufzubürden. Insgesamt geht es um über eine Milliarde Franken, welche vom Kanton und von den Gemeinden und somit vom Steuerzahler übernommen werden sollen.

Die Pensionskassenvorlage der Regierung, welche derzeit in der Vernehmlassung ist, ist ein weiterer Versuch, die Sünden der Vergangenheit einzig dem Steuerzahler aufzubürden. Insgesamt geht es um über eine Milliarde Franken, welche vom Kanton und von den Gemeinden und somit vom Steuerzahler übernommen werden sollen.

Die SVP hat am 22. Januar 2013 dem Finanzdepartement ihre Vernehmlassungsantwort zukommen lassen. Hierbei konzentriert sich die SVP auf folgende wesentlichen Punkte zur Ausfinanzierung und zur Zukunft der Pensionskasse:

  1. Die aktiven Versicherungsnehmer werden bloss indirekt und marginal an den Sanierungskosten beteiligt. Die SVP wehrt sich gegen eine solche Vorgehensweise und spricht sich für eine ange-messene Beteiligung auch der aktiven Beamten an der Sanierung aus. Eine solche Beteiligung der Arbeitnehmerseite ist bei Ausfinanzierungen von angeschlagenen Pensionskassen üblich und sinnvoll, genauso wie es sinnvoll ist, laufende Renten von Sanierungsbeiträgen auszuklammern.

    Mit Blick auf die aktuelle, von anderer Seite angestossene Diskussion über die Höhe der Vertre-tungen in der Verwaltungskommission der Pensionskasse sei immerhin darauf verwiesen, dass die Arbeitnehmervertretung genauso gross ist, wie diejenige der Arbeitgeber.

  2. Die SVP spricht sich seit Jahren für eine vollständige Ausfinanzierung der Pensionskasse aus. Der zur Ausfinanzierung nötige Milliardenbetrag muss gemäss Vorschlag der Regierung während 40 Jahren refinanziert werden. Die SVP fordert hierzu, dass die involvierten Arbeitgeber von Kanton und Gemeinden die hieraus entstehenden Kosten via Einsparungen in der Laufenden Rechnung bewerkstelligen müssen und weder Eigenkapitalverzehr noch Mehraufwand entstehen darf. Diese Einsparungen sind von Kanton und Gemeinden jährlich zu budgetieren und im Jahresabschluss nachzuweisen. Diese Kompensationspflicht ist gesetzlich zu verankern. Mit diesen Massnahmen wird der Steuerzahler wirksam geschützt.

  3. Die SVP fordert zudem, dass die Regierung dem Parlament eine Variante unterbreitet, wonach der Kanton auf den Betrieb einer eigenen Pensionskasse verzichtet und diesen an einen professionellen Dienstleister wie zum Beispiel die Pensionskasse des Bundes überträgt. Eine solche Variante drängt sich auf, nachdem der Kanton innert zwei Jahrzehnten nach dem Kantonalbankdebakel nun bereits zum zweiten Mal schlechte Erfahrungen mit der Staatsgarantie und fachlich völlig überforderten Feierabendgremien macht.

  4. Die SVP fordert deshalb auch – entgegen dem Vorschlag der Regierung – in jedem Fall eine gesetzliche Verankerung der Aufhebung der Staatsgarantie für die Pensionskasse.

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