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Nein zum neuen Finanzausgleich: Führe uns nicht in Versuchung!

Die SVP des Kantons Solothurn fasste am Donnerstagabend in Lüsslingen einstimmig die NEIN Parole zum Neuen Solothurner Finanzausgleich NFA. Dieser Finanzausgleich nivelliert die Gemeinden auf tieferem Niveau. Zudem ist er für viele Gemeinden im Kanton Solothurn nicht verkraftbar.

Die SVP des Kantons Solothurn fasste am Donnerstagabend in Lüsslingen einstimmig die NEIN Parole zum Neuen Solothurner Finanzausgleich NFA. Dieser Finanzausgleich nivelliert die Gemeinden auf tieferem Niveau. Zudem ist er für viele Gemeinden im Kanton Solothurn nicht verkraftbar.

Medienmitteilung vom 1. November 2014

Am 30. November 2014 stimmen die Solothurnerinnen und Solothurner über einen Neuen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ab. Diese Vorlage bringt finanziell schwächere Gemeinden in eine Abhängigkeit, aus der sie aus eigener Kraft nie wieder heraus kommen. Und noch schlimmer: Der NFA bietet keine Anreize für finanziell schwächere Gemeinden, etwas gegen ihr Finanzproblem zu unternehmen. Im Gegenteil. Die Garantie des Kantons für eine Mindestausstattung jeder „schwachen“ Gemeinde ist zu verlockend, völlig falsch und verantwortungslos.

Die stärkeren Gemeinden würden systematisch geschwächt, während die vielen schwächeren Gemeinden niemals auf einen grünen Zweig kämen. Oder anders formuliert: Es würde eine Nivellierung der Gemeinden auf tieferem Niveau stattfinden. Das ist abzulehnen. Die Denkhaltung hinter diesem NFA ist sozialistisch. Solche Modelle sind bekanntlich allesamt gescheitert.

Hauptproblem der Gemeinden sind die immensen Kostensteigerungen im Bildungsbereich. Anstatt die Probleme im Bildungsbereich zu lösen, verschärft sie der NFA weiter. Denn die aktuellen kantonalen Bildungs-Subventionen würden durch Schülerpauschalen abgelöst. Gerade kleinere Gemeinden hätten pro Einwohner im Durchschnitt sehr hohe Bildungskosten zu tragen, weil sie weniger Schüler haben. Weniger Schüler heisst künftig weniger Schülerpauschalen. Die Bildungskosten kleiner Gemeinden würden durch den NFA nicht mehr abgedeckt. Folge: Steuererhöhungen.

Der NFA kann zwischen 30 und 50 Prozent des Steuerertrags einer finanzstarken Gemeinde abschöpfen. Mehrere Gemeinden wie Olten oder Feldbrunnen müssten mit dem NFA mit drei- oder viermal höheren Beiträgen rechnen. Das ist nicht verkraftbar und wenig erstrebenswert.

Deshalb sind die beiden folgenden Vorlagen am 30. November 2014 an der Urne abzulehnen:

  • NEIN zum Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG)
  • NEIN zu Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich

Weitere Auskünfte:
Silvio Jeker, Kantonsrat, Parteipräsident
Christian Werner, Kantonsrat

 

Symbolbild von Gerd Altmann dezignus.com / pixelio.de

 

 

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