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Meinungsäusserungsfreiheit verteidigen

Das Wichtigste vorweg: Weder Heinz Müller noch Roman S. Jäggi verantworten oder goutieren irgendwelche bisherigen oder künftigen Äusserungen von SVP-Parteimitgliedern. Jede Person ist für das, was sie sagt oder schreibt, selber verantwortlich.

Das Wichtigste vorweg: Weder Heinz Müller noch Roman S. Jäggi verantworten oder goutieren irgendwelche bisherigen oder künftigen Äusserungen von SVP-Parteimitgliedern. Jede Person ist für das, was sie sagt oder schreibt, selber verantwortlich.

Bundesverfassung
Grundsätzlich gilt in der Schweiz Meinungsäusserungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger ist in der Bundesverfassung geregelt. Art. 16 Abs. 2 lautet: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.»

Und diese Meinungsäusserungsfreiheit gilt es zu wahren und zu verteidigen, auch gegen politische, gesellschaftliche und mediale Strömungen und Tendenzen. Versuche, die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken oder für eigene Ziele auszulegen sind ebenso schädlich und zu verurteilen, wie etwa rechtsextreme oder gewaltverherrlichende Äusserungen.

Medien-Enthüllungen oder Klagen wegen angeblichen rechtsextremen Äusserungen oder Verletzungen des Anti-Rassismusartikels gab es immer wieder gegen SVP-Mitglieder. Der SVP hat´s nicht geschadet.

Keine „Sippenhaftung“
Sicher sind die bekannt gewordenen Facebook- und Twitter-Einträge des ehemaligen SVP-Mitglieds B.M. aus dem Kanton Solothurn zu verurteilen. Das steht auch für Müller und Jäggi ausser Frage und wurde von der Partei auch sehr schnell getan. Der Absender muss für seine Äusserungen letztlich gerade stehen, nicht seine ehemalige Partei. Es gibt keine „Sippenhaftung“, auch wenn sie von einigen Medien noch so gerne konstruiert wird.

Was aber passiert, wenn man solchen Menschen das letzte Ventil nimmt, ihre Frustration über gewisse Entwicklungen in unserer Gesellschaft irgendwo loszuwerden? Es muss möglich sein, ob es gefällt oder nicht, auch kritischste Beiträge (natürlich immer im Rahmen des Gesetzes) in Diskussionen einfliessen zu lassen. Verunmöglicht man dies, staut sich der Frust der Schreibenden weiter auf bis zum „Chlapf“.

Schlechtes Beispiel „Sonntag“
Leider sorgt die Zeitung „Sonntag“ selber mit ihrer Anti-SVP-Hetze genau für eine solche Tendenz. Bestes Beispiel ist doch die „Sonntag“-Ausgabe vom 8. Juli 2012: Auf einer ganzen Doppelseite wird unter dem Titel „Wie Rechtsextreme die SVP unterwandern“ versucht, die SVP in eine rechtsextreme Ecke zu stellen. Nicht nur die Absender von fragwürdigen Chats und Tweets werden an den Pranger gestellt, sondern auch ehemalige Pressesprecher oder Parteipräsidenten werden direkt dafür verantwortlich gemacht.

In der gleichen Ausgabe des „Sonntag“ steht aber keine einzige Zeile über das grausige zweifache Tötungsdelikt von Oensingen, bei dem am Donnerstag zwei eingebürgerte Kosovaren mit einem Sturmgewehr und einer illegalen Pistole zwei Menschen getötet und einen schwer verletzt haben. Obwohl dieses Thema Tagesgespräch in der ganzen Region ist, schweigt es der „Sonntag“ tot. 
Genau solches Ungleichgewicht bei der Berichterstattung und Gewichtung von Themen trägt wesentlich dazu bei, dass Leute wie B.M. eine Ohnmacht aufbauen über den Umgang mit den offensichtlichen Ausländer- und Integrationsproblemen sowie der Einbürgerungspraxis in unserem Land.

Keine „Gesinnungspolizei“
Parteien müssen sich hüten, „Gesinnungspolizei“ zu spielen. Sie können auch gar nicht alles, was ihre Mitglieder reden oder schreiben überprüfen. Wenn Redaktoren sich unter richtigem oder falschem Namen unter die Facebook-Freunde von Politikern mischen und auf kritische Äusserungen lauern, die dann medial ausgewalzt werden, ist das „Gesinnungs-Spionage“, wie sie im Dritten Reich, bei der Stasi oder in der Sowjetunion stattgefunden hat. Mindestens die Facebook-Gemeinde verurteilt solche Schnüffeleien scharf. Und juristisch ist unklar, ob eine Äusserung innerhalb einer Facebook-Gruppe mit Hunderten von Freunden überhaupt eine öffentliche Äusserung ist oder eben nur eine Äusserung in einer geschlossenen Benutzergruppe.

Mit diesem Artikel versuchen Heinz Müller und Roman S. Jäggi die entgleiste und in Details verlaufende Diskussion nicht schönzureden, sondern wieder auf das Grundsätzliche zurück zu führen.

Heinz Müller, Kantonsrat, ehemaliger Parteipräsident der SVP SO
Roman S. Jäggi, Alt-Kantonsrat, ehemaliger Pressesprecher der SVP Schweiz (2004-2007)

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