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Macht sich Kurt Fluri stark für fremde Richter?

Nationalrat Kurt Fluri wirft Nationalrat Walter Wobmann und der SVP sinngemäss fehlende Vertragstreue vor, weil diese sich für die Selbstbestimmungsinitiative einsetzen. Als versiertem Jurist sollte aber Kurt Fluri bekannt sein, dass zwischen Vertragstreue bei einem ausgewogenen Vertrag und einem einseitigen Knebelungsvertrag ein himmelweiter Unterschied besteht.

Nationalrat Kurt Fluri wirft Nationalrat Walter Wobmann und der SVP sinngemäss fehlende Vertragstreue vor, weil diese sich für die Selbstbestimmungsinitiative einsetzen. Als versiertem Jurist sollte aber Kurt Fluri bekannt sein, dass zwischen Vertragstreue bei einem ausgewogenen Vertrag und einem einseitigen Knebelungsvertrag ein himmelweiter Unterschied besteht.

So hat das Bundesgericht beispielsweise wiederholt entschieden, dass eine Vereinbarung, wonach sich ein Vertragspartner völlig der anderen Vertragspartei ausliefert und sich jeder eigenen Entscheidungsbefugnis begibt, als persönlichkeitswidrig und deshalb als nichtig zu beurteilen ist. Warum soll dieser Grundsatz nicht auch für völkerrechtliche Verträge gelten?

Wenn das deutsche Parlament über 80% der Gesetzgebungserlasse nur noch stillschweigend nach EU-Vorlage nachvollziehen kann, stellt dies zweifellos eine übermässige vertragliche Bindung dar. Das nationale Parlament verkommt so zu einem reinen Abnickergremium, zu einem Vollzugsanhängsel der allmächtigen EU-Zentralregierung.

Man braucht nicht einmal das liberale Widerstandsrecht eines Josef Munzinger’s anzurufen, um sich solcher vertraglicher Knebelungsbedingungen zu entledigen. Die Berufung auf das allgemeine Vertragsrecht genügt vollauf.

Rémy Wyssmann, Gemeinde- und Kantonsrat, Kriegstetten

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