Lohnausweise der Mitarbeiter direkt ans kantonale Steueramt
Der Solothurner Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 einen Kantonsratsbeschluss aus dem Jahr 2010 umgesetzt. Damals wurde beschlossen, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, den Lohnausweis ihrer Mitarbeiter direkt dem kantonalen Steueramt zuzustellen. Wir von der SVP–Fraktion des Kantons Solothurn bekräftigen hiermit unsere ablehnende Haltung zu diesem Kantonsratsbeschluss.
Der Solothurner Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 einen Kantonsratsbeschluss aus dem Jahr 2010 umgesetzt. Damals wurde beschlossen, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, den Lohnausweis ihrer Mitarbeiter direkt dem kantonalen Steueramt zuzustellen. Wir von der SVP–Fraktion des Kantons Solothurn bekräftigen hiermit unsere ablehnende Haltung zu diesem Kantonsratsbeschluss.
Bereits anlässlich der Kantonsratsdebatte vom 17. März 2010 hat die SVP-Fraktion unmissverständlich zu Protokoll gegeben, dass der Vorschlag der Regierung, Lohnausweise direkt durch die Arbeitgeber einzureichen, nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun hat, sondern mit Misstrauen von Regierung und Technokraten gegenüber jedem Steuerzahler und unseren KMUs.
Aus Sicht der SVP-Fraktion gibt es keinen Grund, vom bewährten Grundsatz der umfassenden Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen abzuweichen. Der Grundsatz der Selbstdeklaration hat sich bestens bewährt. Wir dürften unseren Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen durchaus Vertrauenswürdigkeit attestieren. Leider sind wir von der SVP-Fraktion damals im Kantonsrat unterlegen, weshalb diese fragwürdige Praxis nun durch den Regierungsrat eingeführt wird.