Übernahme der EU-Waffenrichtlinie, Nein am 19. Mai 2019
Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie verletzt die Verfassung.
Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie verletzt die Verfassung (Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsgebot für staatliches Handeln nach Art. 5 Abs. 2 BV), verstösst gegen den Volkswillen (Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011: Keine Bedürfnisklausel, keine Nachregistrierung, keine Verbote «besonders gefährlicher» Waffen), steht im Widerspruch zu den Erläuterungen des Bundesrates vor der Schengen-Beitritts-Abstimmung (keine einschneidenden Beschränkungen des Waffenrechtes und kein Bedürfnisnachweis wegen Schengen. Die legalen Waffenbesitzer werden kriminalisiert oder enteignet. Dies gilt insbesondere für ältere Frauen und Männer, die eine Armeewaffe als Erinnerung an ihren Partner behalten haben, aber nicht mehr schiessen können. Die Schweiz ist seit 2006 Schengen-/Dublin Mitglied, eigentlich mit dem Ziel, durch eine bessere europäische Zusammenarbeit für mehr Sicherheit und eine effiziente Abwicklung der Asylgesuche zu sorgen. Das Abkommen hat allerdings die Erwartungen nicht erfüllt und bringt vor allem immer neue Einschnitte in die Freiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und zusätzlich hohe Kosten. Das sind die faktischen Auswirkungen die Sie betreffen und nicht wie von Linken und Netten harmlos ausgelegt wird. Der EU-Kampftaube, die laufend einen souveränen Staat erpresst, ist ganz anders entgegenzutreten. Nein am 19. Mai 2019.
Silvio Auderset, SVP-Zuchwil