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Kopftuchverbot an Solothurner Schulen

Die Fraktion SVP hat heute geschlossen den Auftrag zum „Kopftuchverbot in Solothurner Schulen“ eingereicht. Die Regierung wird beauftragt, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen um das Tragen eines Kopftuches an Solothurner Schulen zu verbieten. Zudem soll der Auftrag endlich Klarheit für Behörden und Politik schaffen. Diese Klarheit ist nach dem Bundesgerichtsurteil vom Juli 2013 bezüglich der Aufhebung des Kopftuchverbotes an der thurgauischen Schulgemeinde Bürglen nicht mehr gegeben.

Die Fraktion SVP hat heute geschlossen den Auftrag zum „Kopftuchverbot in Solothurner Schulen“ eingereicht. Die Regierung wird beauftragt, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen um das Tragen eines Kopftuches an Solothurner Schulen zu verbieten. Zudem soll der Auftrag endlich Klarheit für Behörden und Politik schaffen. Diese Klarheit ist nach dem Bundesgerichtsurteil vom Juli 2013 bezüglich der Aufhebung des Kopftuchverbotes an der thurgauischen Schulgemeinde Bürglen nicht mehr gegeben.

Wir leben in einer multikulturellen Gesellschaft und so wird auch die Kleidung und deren Symbolik zum Thema. Im Fokus steht das Kopftuch an öffentlichen Schulen im Kanton Solothurn. Das Bundesgericht hat mit dem Urteil vom Juli 2013 das Kopftuchverbot an der thurgauischen Schulgemeinde Bürglen mit einer fragwürdigen Begründung wieder aufgehoben. Das gleiche Bundesgericht hat aus Gründen der „religiösen Neutralität“ in einer Tessiner Gemeinde die Entfernung von Kruzifixen aus den Schulzimmern angeordnet. Nun verlangt das Bundesgericht die Duldung angeblich religiös motivierter Kopftücher in Schulzimmern. Unter „religiöser Neutralität“ versteht das Bundesgericht offensichtlich die Diskriminierung echt christlicher Symbole, während islamische Import-Symbole, deren religiöse Bedeutung mehr als umstritten ist, in Schulzimmern zu dulden seien.

Die Widersprüchlichkeit im Kopftuch-Bundesgerichtsurteil ist umso stossender, als das namhafte Vertreter und insbesondere mutige Vertreterinnen des Islam dem Kopftuch jegliche religiöse Bedeutung und Symbolik absprechen. Das Kopftuch sei, von fundamentalistischen Islamisten gefordert, vielmehr ein Symbol gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau.

Die Unsicherheit bei den zuständigen Behörden sowie der Politik ist gross. Nun wird von der Regierung eine Antwort auf diese Frage erwartet. Wird dieses Symbol in Solothurner Schulen geduldet oder eben nicht.

Die Schulen dürfen schon jetzt Vorschriften über das Tragen von Kopfbedeckungen erlassen. Als Kopfbedeckung erachten wir ebenfalls das Kopftuch. Das Tragen eines Kopftuches erschwert den betroffenen Mädchen ohne Zweifel deren Integration. In unserem Kanton wird eine Gleichstellung von Mann und Frau in Gesellschaft wie auch in der Wirtschaft erwartet. Das Kopftuch widerspricht klar dieser geforderten Gleichstellung zwischen Mädchen und Knaben. Durch das Tragen eines Kopftuches wird den Mädchen ebenfalls die Teilnahme an obligatorischen Unterrichtseinheiten wie dem Schwimmunterricht erschwert.

Da schwer beurteilt werden kann, ob ein Mädchen freiwillig ein Kopftuch trägt oder nicht, stehen zwei individuelle Rechte einander gegenüber: dasjenige der Familie und dasjenige des Mädchens. Ein Kopftuchverbot an der Schule löst das Dilemma, schafft Klarheit und unterstützt in einem positiven Masse deren Integration.

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