Konsequenter Kurs in der Sparpolitik: Konstruktiver, rasch und einfach umsetzbarer Sparvorschlag für den Runden Tisch vom 17.9.2024
Die Analyse der finanziellen Probleme unseres Kantons ist klar: Das Ausgabenwachstum nimmt ungebrochen zu, zusätzliche Ausgaben entstehen durch neue Aufgaben. Dort gilt es den Hebel anzusetzen. Stattdessen legt uns der Regierungsrat ein „Sparprogramm“ vor, dass zur Hälfte aus Ablastungen an die Gemeinden und Gebührenerhöhungen besteht.
Die SVP des Kantons Solothurn hat bereits in ihrem Wahlprogramm eindeutig festgehalten: Keine zusätzlichen Einnahmen!
Der Regierungsrat ist in seinem Sparprogramm nicht einmal bereit, konsequent die Übernahme neuer Aufgaben zu verhindern. So steht er etwa Gewehr bei Fuss, wenn die Stadt Solothurn ihre Stadtpolizei auflösen und diese Aufgaben dem Kanton überlassen will, was zu jährlichen Mehrkosten von mindestens CHF 2 Mio. für den Kanton führen wird – dies ohne den geringsten Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das kann die SVP des Kantons Solothurn nicht akzeptieren.
Die Vertreter der SVP am Runden Tisch vom 17.9.2024 werden deshalb einen zusätzlichen Sparvorschlag einbringen: Der Kanton unterlässt vorläufig bis Ende 2030 die Übernahme der Stadtpolizei Solothurn. Erreicht werden soll dies durch eine neue Übergangsbestimmung im kantonalen Polizeigesetz. Vereinbarungen mit Gemeinden zur Führung kommunaler Polizeikorps, die am 31.12.2024 rechtskräftig sind, dürfen frühestens per 31.12.2030 aufgelöst werden. Diese Bestimmung geht allfällig anderslautenden Vereinbarungen vor. Der Sparvorschlag der SVP wird dem Runden Tisch in einem ausformulierten Gesetzesentwurf vorgelegt. Er ist somit konkreter als praktisch alle regierungsrätlichen Vorschläge und rasch umsetzbar.
Der Vorschlag lässt sich auch politisch begründen: Es kann nicht sein, dass eine Gemeinde eine Polizei führen kann oder eben nicht – je nachdem, wie es ihr gerade passt. Und wenn es ihr gerade nicht passt oder sie nicht anderweitig sparen will, diese Aufgabe innert kurzer Zeit einfach dem Kanton ablasten. Eine solche à-la-carte-Sicherheitspolitik lehnen wir ab.
Im Übrigen fordert die SVP des Kantons Solothurn alle am Runden Tisch beteiligten Parteien und Organisationen auf, eigene echte Sparvorschläge in der Höhe von CHF 2 Mio. einzubringen.
Der ausformulierte Gesetzesvorschlag:
Gesetz über die Kantonspolizei (Teilrevision)
§ 51 Abs. 2 (neu)
Am 31.12.2024 rechtsgültige Vereinbarungen gemäss § 23 Abs. 2 behalten ihre Gültigkeit bis mindestens 31.12.2030. Diese Bestimmung geht anderslautenden Bestimmungen in den entsprechenden Vereinbarungen vor.
Weitere Auskünfte:
Nationalrat Rémy Wyssmann
Präsident SVP Kanton Solothurn
079 695 80 84
Kantonsrat Beat Küenzli
Vize-Präsident SVP Kanton Solothurn
079 345 32 07