Kirchen-Propaganda ohne Erleuchtung
Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat sich in einer Mitteilung gegen die Selbstbestimmungsinitiative geäussert. Die SVP Kanton Solothurn protestiert gegen diese kirchliche Einmischung in den laufenden politischen Abstimmungskampf. Diese geschieht offensichtlich in totaler Unkenntnis der Sache. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative führt zum Beispiel dazu, dass verurteilte Kriminelle von Strassburg nicht mehr vor Strafe geschützt, dass illegale Vereine nicht mehr zugelassen oder Geschlechtsumwandlungen nicht durch Krankenkassen finanziert werden müssen.
Der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat sich in einer Mitteilung gegen die Selbstbestimmungsinitiative geäussert. Die SVP Kanton Solothurn protestiert gegen diese kirchliche Einmischung in den laufenden politischen Abstimmungskampf. Diese geschieht offensichtlich in totaler Unkenntnis der Sache. Ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative führt zum Beispiel dazu, dass verurteilte Kriminelle von Strassburg nicht mehr vor Strafe geschützt, dass illegale Vereine nicht mehr zugelassen oder Geschlechtsumwandlungen nicht durch Krankenkassen finanziert werden müssen.
Der Synodalrat behauptet, die Selbstbestimmungsinitiative wolle die europäische Menschenrechtskonvention kündigen, respektive ausser Kraft setzen. Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage.
Undemokratische Fremdbestimmung beenden
Bei der Selbstbestimmungsinitiative geht es darum, den steigenden Einfluss fremder Organisationen, Behörden und Gerichte zu unterbinden, die sich wie ein Krebsgeschwür auf immer mehr Lebensbereiche ausdehnen. Viele Entscheide aus dem Ausland widersprechen dem gesunden Menschenverstand und sind demokratisch nicht legitimiert. Der Nachvollzug solcher Entscheide durch die Schweiz war beim Beitritt zur Menschenrechtskonvention (EMRK) explizit nicht vorgesehen. Leider wurde das Versprechen von damals im Jahre 2012 durch zwei Bundesrichter, ohne öffentliche Diskussion und ohne demokratische Legitimation, gebrochen. Die Selbstbestimmungsinitiative beschränkt den Einfluss der Strassburger Richter wieder auf die Versprechen des damaligen Bundesrates.
Täterschutz schwächen
Es gehört zu unserer demokratischen Kultur, dass das Volk korrigierend eingreifen kann, wenn negative Entwicklungen gestoppt werden müssen. Dies wäre bei der EMRK dringend nötig. Immer mehr Bürokratie und Regeln schränken die Handlungsfähigkeit der Schweiz unnötig ein. Immer wieder führen abstruse Entscheide des Gerichtshofs zu Kopfschütteln. Zum Beispiel wenn durch alle Instanzen hindurch verurteilte Kriminelle vor Strafe geschützt, illegale Vereine zugelassen werden oder wenn Geschlechtsumwandlungen durch die Krankenkasse finanziert werden müssen.
Wenn die Schweiz beispielsweise einen kriminellen Deutschen nicht ausschaffen will, weil er gemäss dem Freizügigkeitsabkommen ein Recht habe, hier zu bleiben, setzen die Richter ausländisches Recht über Schweizer Recht. Hier muss das Schweizer Volk den Riegel schieben und wieder Ordnung schaffen. Mit solchen Entwicklungen räumt die Selbstbestimmungsinitiative auf. Darum geht es am 25. November und um nichts anderes.
Dass der Reformierte Synodalrat diese Abstimmungsfrage in totaler Unkenntnis und unter dem Deckmantel christlicher Werte zu beeinflussen versucht, zeigt, wie tief einzelne Kirchen bereits gefallen sind.
Nationalrat Christian Imark
Präsident SVP Kanton Solothurn
05.10.2018