Kanton Solothurn: Von der Steuerhölle zur Gebührenhölle?
Der Kanton Solothurn hat eine der höchsten Steuerbelastungen der Schweiz. Bei einem Grenzsteuersatz von über 50% gibt es bereits heute viele Bürgerinnen und Bürger die durch das Jahr über den Juli hinaus für den Staat arbeiten. Das heisst von 12 Monaten bleiben maximal nur 6 Monate für das eigene Portemonnaie. Der Rest geht an den Staat: den Bund, den Kanton, die Gemeinden. Es schleckt keine Geiss weg: der Kanton Solothurn ist eine Steuerhölle.
Der Kanton Solothurn hat eine der höchsten Steuerbelastungen der Schweiz. Bei einem Grenzsteuersatz von über 50% gibt es bereits heute viele Bürgerinnen und Bürger die durch das Jahr über den Juli hinaus für den Staat arbeiten. Das heisst von 12 Monaten bleiben maximal nur 6 Monate für das eigene Portemonnaie. Der Rest geht an den Staat: den Bund, den Kanton, die Gemeinden. Es schleckt keine Geiss weg: der Kanton Solothurn ist eine Steuerhölle.
Nun soll der Kanton Solothurn auch noch Schweizermeister bei den Gebühren werden. Bereits vor der Sommerpause wollte der Kanton die Gerichtsgebühren erhöhen. Durch die Einführung eines neuen Artikels im Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) sollen nun die Gemeinden ermächtigt werden, ihre Gebühren für die Entsorgungskosten um maximal 50% zu erhöhen. Ohne gleichzeitig die Steuern zu reduzieren. Das geht nicht. § 148 GWBA ist nichts weiter als ein weiterer Raubzug auf das Portemonnaie der Bürgerin und des Bürgers. Die Formulierung «kann neue Gebühren erhöhen» ist geradezu eine Einladung an die Gemeinden, mehr Geld bei den Bürgern einzutreiben. Kann-Bestimmungen führen immer zu mehr Behördenwillkür. Sie sind deshalb abzulehnen. Abgesehen davon handelt sich hier auch nicht um eine Gebühr oder um eine Abgabe, denn mehrere Prinzipien werden gleichzeitig verletzt. So beispielsweise das Äquivalenzprinzip. Hier müssen einfach Bürger für etwas zahlen, was irgendeinmal in der Vergangenheit von anderen verursacht wurde. Die Bürger erhalten also keine Gegenleistung. Bereits damals haben andere den Gewinn eingestreicht. Vielleicht sind es die gleichen, welche künftig von den Sanierungsaufträgen profitieren werden. So wird gleichzeitig auch das Verursacherprinzip verletzt.
Abgesehen davon ist mit der Kann-Formulierung und der Pauschalerhöhung um 50% das Kostendeckungsprinzip verletzt. Die Gebührenzahler sollen für etwas zahlen, wo die Kosten im Einzelfall gar nicht transparent deklariert werden. Die Gebühr soll also nicht die effektiven Kosten decken, sondern irgendeine pauschale Summe in die Gemeindekassen spülen. Es handelt sich hier also um eine versteckte Steuer und nicht um eine Gebühr. Dies muss auch ganz einmal klar gesagt werden an die Adresse der Verfasser des Gesetztextes.
Gebühren sind nicht da, um irgendwelche Partikularinteressen zu befriedigen (Stichwort: Stadtmist Solothurn). Einmal mehr profitieren einige wenige und die anderen können zahlen. Die SVP wehrt sich entschieden und konsequent gegen neue Steuern und Gebühren. Die SVP bekämpft konsequent alle neuen und die Erhöhung bisheriger Steuern, Gebühren und Zwangsabgaben. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes soll nicht Aktivismus und blosse Geldmacherei betrieben werden. Wir wollen einen schlanken Staat. So steht es bei uns auch im Parteiprogramm. Und wir halten uns an unsere Wahlversprechen.
Rémy Wyssmann, Kantonsrat SVP, Kriegstetten