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Justiz wieder mehr im Fokus

Die Judikative, als dritte Gewalt im Staat, stand – gerade im Kanton Solothurn – bisher kaum im Fokus der gesellschaftlichen Kontrolle. Selbstkritisch gilt es festzustellen, dass auch die SVP der Justiz bisher wohl zu wenig genau auf die Finger geschaut hat. So kam es, dass beispielsweise der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn trotz gesetzlicher Pflicht, seinen Wohnsitz heute nicht im Kanton Solothurn hat.

Die Judikative, als dritte Gewalt im Staat, stand – gerade im Kanton Solothurn – bisher kaum im Fokus der gesellschaftlichen Kontrolle. Selbstkritisch gilt es festzustellen, dass auch die SVP der Justiz bisher wohl zu wenig genau auf die Finger geschaut hat. So kam es, dass beispielsweise der Oberstaatsanwalt des Kantons Solothurn trotz gesetzlicher Pflicht, seinen Wohnsitz heute nicht im Kanton Solothurn hat.

Gerade der oberste Strafverfolger des Kantons, der von uns Bürgerinnen und Bürgern streng die Einhaltung der gesetzlichen Regeln verlangt, setzt bezüglich einer ihm selbst gesetzlich auferlegten Pflicht also auf eine Ausnahmeregelung. Für mich höchst fragwürdig.

In rund einer Woche wird der Kantonsrat über einen SVP-Volksauftrag zur Revision des Erneuerungswahlverfahrens für Amtsgerichtspräsidenten befinden. Es ist zu hoffen, dass die Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentarier diesen Vorstoss ohne parteipolitische Scheuklappen anschauen und die heute sinnlosen Erneuerungswahlverfahren endlich freiheitlicher sowie demokratischer ausgestaltet werden. Generell gilt es nämlich, die Justiz wieder etwas mehr in den Fokus zu nehmen.

Leserbrief von Walter Wobmann, Nationalrat, Gretzenbach

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