Ja zur Durchsetzungs-Initiative
Die Durchsetzungs-Initiative hat zum Ziel, die Ausschaffungs-Initiative, die vom Volk angenommen wurde, in unserem Land durchzusetzen. Konkret bedeutet das: Ausländer, welche sich nicht an unsere Regeln halten, schwere Straftaten begehen oder wiederholt straffällig werden, müssen unser Land verlassen.
Die Durchsetzungs-Initiative hat zum Ziel, die Ausschaffungs-Initiative, die vom Volk angenommen wurde, in unserem Land durchzusetzen. Konkret bedeutet das: Ausländer, welche sich nicht an unsere Regeln halten, schwere Straftaten begehen oder wiederholt straffällig werden, müssen unser Land verlassen.
Die Schaffung klarer Richtlinien und Tatbestände für die Ausschaffung krimineller Ausländer ermöglicht uns, Ordnung und Sicherheit in der Schweiz wieder zu gewährleisten. Sicherheit ist ein entscheidender Standortfaktor der Schweiz.
Am 28. November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen und gleichzeitig der Gegenvorschlag deutlich verworfen, welcher eine mildere Umsetzung der Initiative beinhaltet hätte. Viele kriminelle Ausländer wären damit vor der Ausschaffung geschützt gewesen. Anstatt diesen klaren Auftrag des Stimmvolkes ernst zu nehmen und umzusetzen, orientierte sich Bundesbern in der Folge am vom Volk abgelehnten Gegenvorschlag. Mit der so genannten „Härtefallklausel“ wird Tür und Tor geöffnet um verurteilte Straftäter vor einer Ausweisung zu verschonen.
In der Praxis wird aus einem Drogendealer, welcher einer Frau ein Kind angehängt hat im Handumdrehen „ein persönlicher Härtefall“ und bei einem Serien-Einbrecher, welcher im Gefängnis etwas Deutsch lernt wird sogleich eine „unverhältnismässige Ausweisung“ festgestellt. Überhaupt werden in der Argumentation der Gegner verurteilte Kriminelle flugs zu bedauernswerten Opfern gemacht.
Handlungsbedarf ist aber dringend angezeigt. Im Jahr 2014 waren 73 Prozent der Insassen in Gefängnissen Ausländer. Auch gut integriere Ausländer, welche sich an unsere Gesetze halten leiden unter den schwarzen Schafen. Die aktuellen Geschehnisse zeigen ebenfalls, dass unsere Gerichtspraxis zu nachlässig ist und nicht ernst genommen wird.
Weil in Bern aber die Mehrheiten zur Umsetzung des Volkswillens nicht vorhanden sind, muss das Volk am 28. Februar mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative der Politik erneut die Richtung weisen. Diesmal kann die Politik nicht mehr tricksen, weil die entsprechenden Bestimmungen nun direkt in die Bundesverfassung geschrieben werden. Dies ist die einzige Möglichkeit um dem berechtigten Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.
Nationalrat Christian Imark