Mitmachen
Artikel

Ja zur Demokratie – Nein zum Filz

Die SVP Kanton Solothurn wehrt sich gegen die Forderung der Obergerichtspräsidentin Franziska Weber (FDP), welche die Abschaffung der Volkswahlen von Amtsgerichtspräsidenten fordert.

Die SVP Kanton Solothurn wehrt sich gegen die Forderung der Obergerichtspräsidentin Franziska Weber (FDP), welche die Abschaffung der Volkswahlen von Amtsgerichtspräsidenten fordert. Eine Wahl, die einer Forderung des Volksaufstandes von 1830 entspricht. Auch hinsichtlich der Gewaltenteilung begibt sich die höchste Solothurner Richterin auf heikles Terrain. Die Forderung ist ein Versuch des Solothurner Justizfilzes, seine Stellung auszubauen.

Die Obergerichtspräsidentin Franziska Weber (FDP) fordert – offenbar im Namen der gesamten Gerichtsverwaltungskommission – die Abschaffung der Volkswahlen von Amtsgerichtspräsidenten. Schon ihre Begründung ist demokratiepolitisch heikel: Wahlen würden viel Geld kosten. Wahlen kosten, Demokratie kostet, genauso wie auch unser Rechtsstaat und die Oberrichter kosten. Es muss wohl unter vollständiger Wohlstandsverwahrlosung abgebucht werden, wenn eine Magistratsperson und mithin die oberste Richterin des Kantons Verfassungseinrichtungen überwiegend unter monetären Gesichtspunkten betrachtet – während andernorts Menschen ihr Leben aufs Spiel setzen, um sich diese Rechte zu erkämpfen.

Möglichst volksnah
Die Wahlen würden niemanden mehr interessieren, ist das zweite Argument. Kein Wunder, wenn man das Wahlrecht so ausgestaltet, dass eine echte Wahl gar nicht möglich ist. Wenn die Wahlen wieder attraktiv werden sollen, dann müssen auch Gegenkandidaten zugelassen werden, was die SVP schon lange fordert. Auch die Praxis, wonach Amtsgerichtspräsidenten nur in der Amtei richten dürfen, in der sie gewählt sind, hat durchaus seinen Sinn. Wir erleben ja fast täglich, wie die Menschen den Kopf schütteln, wenn durch fremde Richter in Strassburg Entscheide getroffen werden, die fernab sind von jeder Realität und gesundem Menschenverstand. Ausserdem hat eine Wahl noch keinem Richter geschadet. Im Gegenteil, eine Volkswahl zeigt auch der Justizkaste immer wieder auf, wer der Chef ist.

Volkswahl gegen den Filz
Verfassungsänderungen sind Sache des Volkes und nicht des Obergerichtes. Das Obergericht soll Recht anwenden, nicht setzen. Ausgerechnet das Obergericht! Jene Instanz also, die laut aufschreit, wenn sich eine Gewalt auch nur ansatzweise wagt, sich ihrer Einflusssphäre zu nähern. Konsequenterweise müsste man dann aber schweigen, wenn es um eine Kompetenz geht, die klar nicht der Judikative zugeordnet ist. Zuständig für die Regelung der Wahlverfahren der Justizbehörden ist der Verfassungsgeber, also das Volk. Die FDP-Obergerichtspräsidentin sollte sich überlegen, weshalb Josef Munzinger mit seiner Gefolgschaft die Volkswahl der Richter überhaupt forderte. Weil er gegen die Verfilzung der Solothurner Obrigkeit kämpfte. Der Gedenktag von Josef Munzinger – der 22. Dezember – ist kein Ballenberg-Tag, sondern der Tag der Volksdemokratie und der Bekämpfung des Filzes!

Nationalrat Christian Imark
Präsident SVP Kanton Solothurn
079 406 84 41

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
Telefon
079 601 47 60
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden