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"Gefälligkeits-Untersuchung" zur Reinwaschung der Justiz

Die SVP Kanton Solothurn ist enttäuscht über das Vorgehen der Justizkommission (JUKO) zur Untersuchung des Falls “William W.”! Mit ihrem Entscheid weigert sich die JUKO, die ihr zustehende Verantwortung in der Aufarbeitung dieses Skandals wahrzunehmen und damit die Gewaltenteilung zu respektieren. Die Bevölkerung möchte wissen, warum die Solothurner Justiz einen sechsfachen Kinderschänder – mit hoher Rückfallgefahr – frei herumlaufen liess und so ermöglichte, dass dieser sich an einem siebten Opfer vergreifen konnte. 

Die SVP Kanton Solothurn ist enttäuscht über das Vorgehen der Justizkommission (JUKO) zur Untersuchung des Falls “William W.”! Mit ihrem Entscheid weigert sich die JUKO, die ihr zustehende Verantwortung in der Aufarbeitung dieses Skandals wahrzunehmen und damit die Gewaltenteilung zu respektieren. Die Bevölkerung möchte wissen, warum die Solothurner Justiz einen sechsfachen Kinderschänder – mit hoher Rückfallgefahr – frei herumlaufen liess und so ermöglichte, dass dieser sich an einem siebten Opfer vergreifen konnte. Die SVP distanziert sich von der Aussage des Kommissionspräsidenten, Kantonsrat Wildi, die Durchführung einer “Gefälligkeits-Untersuchung” sei im einstimmigen Interesse aller politischen Exponenten.

Enttäuscht nimmt die SVP Kanton Solothurn die Arbeitsverweigerung der kantonsrätlichen Justizkommission zur Kenntnis. In höchstem Grad fragwürdig erachtet die SVP die Aussage von Kommissionspräsident Wildi (SZ vom 08.12.2018), man stehe einstimmig hinter einer externen Untersuchung. So einstimmig kann dieser Entscheid innerhalb der JUKO kaum gewesen sein. Unerwähnt bleiben zum Beispiel die im Vorfeld der Sitzung offengelegten Anträge der SVP, die einen parlamentarischen Ausschuss mit entsprechender Akteneinsicht forderten.

“Soihäfeli, Soideckeli”

Dass der Solothurner Justizkorona eine wirklich unabhängige Untersuchung ein Dorn im Auge wäre, ist offensichtlich. Der Logik eines funktionierenden Staates mit Gewaltenteilung, wie es Verfassung und Gesetze vorgeben, wird nur dann gefolgt, wenn es um das Abkassieren des Bürgers wegen Falschparkierens und anderer Kleindelikte geht. Für eigene Verfehlungen der Justiz hingegen, werden Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Ehrlichkeit mit Füssen getreten. Bereits in früheren Angelegenheiten wurde offensichtlich, dass Justizbehörden, Gerichte und Teile der Justizkommission unter einer Decke stecken. Damit funktioniert der Solothurner Justiz-Filz weiterhin ungehindert.

Justizkommission überflüssig

Ausserdem fällt auf, dass es der Justizkommission völlig gleichgültig zu sein scheint, welche Art von Untersuchung genau durchgeführt wird, wer diese vornehmen soll und wie dazu die Fragestellungen lauten. Mit der angekündigten Untersuchung, die durch die Justizbehörden in Auftrag gegeben werden soll, bleibt die Kontrolle zur Beurteilung von allfälligen Verfehlungen der Justizbehörden faktisch in den eigenen Reihen. Zurecht kann man sich fragen, wozu der Kanton Solothurn überhaupt noch eine Justizkommission benötigt. Zu erwarten ist, dass die so genannte externe Untersuchung sämtliches Handeln von Staatsanwaltschaft, Justizbehörden und Gerichte reinwaschen wird. Getreu der bereits erfolgten Absolution durch den Justizdirektor, es drängten sich in diesem Fall keinerlei personelle Konsequenzen auf (SZ vom 26.11.2018).

 

Nationalrat Christian Imark, Präsident SVP Kanton Solothurn,
Telefon 079 406 84 41

 

Symbolbild von Thorben Wengert / pixelio.de

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