Ferien-Mindesvorschrift heute schon deutlich übertroffen
Der geltende minimale Ferienanspruch von vier Wochen ist im Obligationenrecht festgeschrieben. Es hat mich selber überrascht, dank der Abstimmungskampagne zu vernehmen, dass heute schon die meisten Arbeitnehmenden deutlich mehr Ferien geniessen.
Der geltende minimale Ferienanspruch von vier Wochen ist im Obligationenrecht festgeschrieben. Es hat mich selber überrascht, dank der Abstimmungskampagne zu vernehmen, dass heute schon die meisten Arbeitnehmenden deutlich mehr Ferien geniessen.
Im Jahr 2010 bezogen die 20- bis 49-Jährigen im Schnitt vier Wochen und vier Tage Ferien, die über 50-Jährigen sogar fünf Wochen und zwei Tage. Hinzu kommen je nach Kanton acht bis zehn bezahlte Feiertage. Sie zeigen aber, dass in Gesamtarbeitsverträgen und Firmenregelungen grosszügigere Vereinbarungen ge-troffen werden können.
Dies sollte meiner Meinung nach auch künftig so bleiben. In den verschiedenen Wirtschaftszweigen herrschen unterschiedliche Verhältnisse. Sogar zwischen Firmen derselben Branche kann es zu ganz abweichenden Bedingungen kommen. Die eine ist exportorientiert, die andere nur im Binnenmarkt tätig. Ich lehne die 6-Wochen-Ferien-Initiative ab, damit das Arbeitsrecht seine Flexibilität bewahrt.
Dominik Ingold
SVP Lohn-Ammannsegg