Falsche Behauptungen
Die Regierung behauptet, kein einziger Kanton kenne eine Verjährungsfrist, wie sie der Volksauftrag fordert. Falsch: Die privaten Spitäler waren schon immer der 10-jährigen Verjährungsfrist unterstellt. Der Kanton Aargau hat ausserdem bereits im Jahre 2010 die öffentlichen Spitäler der Zivilgerichtsbarkeit und dem Obligationenrecht unterstellt.
AZ vom 22. März 2017: Regierung will keine Änderungen
Die Regierung behauptet, kein einziger Kanton kenne eine Verjährungsfrist, wie sie der Volksauftrag fordert. Falsch: Die privaten Spitäler waren schon immer der 10-jährigen Verjährungsfrist unterstellt. Der Kanton Aargau hat ausserdem bereits im Jahre 2010 die öffentlichen Spitäler der Zivilgerichtsbarkeit und dem Obligationenrecht unterstellt.
Im aargauischen Spitalgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass sich die Rechtsbeziehungen zwischen jeder Spitalaktiengesellschaft und privaten Dritten nach dem Privatrecht richten. Damit werden gleiche Spiesse zwischen privaten und öffentlichen Spitälern gewährleistet, was sowohl aus Sicht der Ordnungspolitik wie auch aus Sicht des Konsumentenschutzes Sinn macht.
Der Kanton Bern ist dabei, das bisherige ungenügende System ähnlich umzugestalten.
Die Regierung behauptet, eine Parteibefragung führe zur Aufblähung des Prozesses. Ebenfalls falsch: die Befragung des betroffenen Bürgers in einem Gerichtsverfahren gehört zum selbstverständlichen Kerngehalt eines jeglichen rechtsstaatlichen Verfahrens. Die Nichtgewährung dieses elementaren Bürgerrechts führt vielmehr zur Justizverdrossenheit, zu unnötigen Folgeverfahren und damit erst recht zur Aufblähung des Justizapparates.
Rémy Wyssmann, Kriegstetten