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Fall "William W.": SVP fordert parlamentarische Untersuchung

Die SVP Kanton Solothurn fordert eine Untersuchung des Falls “William W.” durch die parlamentarische Aufsicht. Es besteht der Verdacht, dass die Solothurner Justizbehörden in mehrfacher Hinsicht versagt haben. Erst nach einer sauberen Analyse des gesamten Prozessverlaufs mit allen Möglichkeiten und Eventualitäten kann abschliessend über allfällige personelle Konsequenzen entschieden werden.

Die SVP Kanton Solothurn fordert eine Untersuchung des Falls “William W.” durch die parlamentarische Aufsicht. Es besteht der Verdacht, dass die Solothurner Justizbehörden in mehrfacher Hinsicht versagt haben. Erst nach einer sauberen Analyse des gesamten Prozessverlaufs mit allen Möglichkeiten und Eventualitäten kann abschliessend über allfällige personelle Konsequenzen entschieden werden.

Die Kommission hat zu klären, wie es möglich ist, dass ein sechsfacher Kinderschänder mit hoher Rückfallgefahr zunächst 52‘000 Franken Entschädigung erhalten, über 230 Therapiestunden verbraten, anschliessend frei herumlaufen und sich eines neuerlichen Opfers bedienen kann. Es besteht der Verdacht, dass Prozess-Fehler und mangelnde Kommunikation auf diversen Ebenen der Solothurner Justizbehörden zu dieser Situation geführt haben.

Dazu stellen sich diverse Fragen. Zum Beispiel, warum die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt einen nachträglichen Verwahrungsantrag gestellt hat. Oder warum die Warnungen und Empfehlungen der Gutachter und des Amtes für Strafvollzug in den Wind geschlagen wurden. Oder warum zwischen dem Amt für Strafvollzug (Empfehlung vom 23. Mai 2016) und der Staatsanwaltschaft anscheinend kein genügender Austausch erfolgte. Oder warum nacheinander drei verschiedene Staatsanwälte involviert waren, was offensichtlich zu einer fehlenden personellen Kontinuität und zu Problemen bei der Fallübergabe führte. Weiter ist fragwürdig, warum das Amtsgericht die Verwahrung nicht von Amtes wegen prüfte. Oder warum das Obergericht die Beschwerde nicht an das Amtsgericht zur Neubeurteilung zurückwies oder dem Beschwerdeführer eine «reformatio in peius» (also eine prozessuale Schlechterstellung, mit dem Hinweis, dass ein Festhalten an der Beschwerde zur nachträglichen Verwahrung führen kann) androhte. Der Anwalt hätte die Beschwerde daraufhin wohl zurückgezogen, nur um die Stellung seines Mandanten zu retten. Damit wäre zumindest das ursprüngliche Urteil mit der stationären Massnahme in Rechtskraft erwachsen, womit eine Gefährdung hätte minimiert werden können.

Weiter ist zu hinterfragen, warum das Amtsgericht das ursprüngliche Urteil nicht in Wiedererwägung zog, weil es ja nach Lesart des Obergerichts offensichtlich krass falsch war. Eine nachträgliche Verwahrung muss auf allen Stufen immer möglich sein. Notabene: Dies ist auch im Strassenverkehr möglich, wo der vorläufige Sicherungsentzug bei Verdacht auf Fahruntauglichkeit sogar dann erfolgt, wenn ein Beschuldigter noch nie eine Tat verübt hat.

Oder wer trägt die Verantwortung, dass die stationären Massnahmen aufrechterhalten wurden, obwohl diese nachweislich wirkungslos blieben? Diese und weitere Fragen müssen durch die parlamentarische Aufsicht beantwortet werden, bevor über personelle Konsequenzen geurteilt werden kann.

Der Solothurner Justizdirektor – selber nicht Jurist – sprach am Wochenende die vorauseilende Absolution seiner Departements-Belegschaft aus, in dem er verlauten liess, im Fall William W. bedürfe es keinerlei personelle Konsequenzen. Man kann sich fragen, wie der studierte Biologe zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt ein solch aufgeklärtes Fazit ziehen kann. Anscheinend stellt er alle Mitarbeiter der Justiz a priori unter Artenschutz. Es steht zu vermuten, dass die Buschtelefone innerhalb des verfilzten Solothurner Justizapparates heiss gelaufen sein müssen, um der Öffentlichkeit diese Beruhigungspille zu verabreichen. Aus Sicht der SVP Kanton Solothurn ist ein solches Fazit, ohne vertiefte Analyse und kritischer Beurteilung des gesamten Prozessablaufs verfrüht und unsensibel. Es zeigt exemplarisch, wie die Solothurner Justitia funktioniert.

Ob im Strassenverkehr, bei den Steuern oder im Verwaltungsrecht: Das Vorgehen der Solothurner Justiz erweckt einmal mehr den Anschein, dass anständige Bürgerinnen und Bürger sogar bei einfachsten “Übertretungen”, wo niemand zu Schaden gekommen ist, die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, wogegen notorische Verbrecher mit Samthandschuhen angefasst werden. Dabei wird es nach den neuen Verlautbarungen des Justizdirektors wahrscheinlich auch so bleiben. Wo kein Wille ist, ist kein Weg.

 

Nationalrat Christian Imark, 
Präsident SVP Kanton Solothurn

 

Symbolbild von Dieter Schütz / pixelio.de

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