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Es lebe die Freiheit

Aufgrund der Polit-Posse rund um die noch nicht bewilligte Fahnenstange in meinem Garten, frage ich mich, welche Schlussfolgerungen aus der ganzen Angelegenheit gezogen werden können. Dazu versuche ich als Direktbeteiligter, die Lage möglichst kontrovers aufzuarbeiten. Vielleicht hilft hier ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit mit der Frage, woher unser Nationalsymbol eigentlich kommt. Dazu nutze ich die gängigen Schnellrecherche-Methoden des Internets.

Aufgrund der Polit-Posse rund um die noch nicht bewilligte Fahnenstange in meinem Garten, frage ich mich, welche Schlussfolgerungen aus der ganzen Angelegenheit gezogen werden können. Dazu versuche ich als Direktbeteiligter, die Lage möglichst kontrovers aufzuarbeiten. Vielleicht hilft hier ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit mit der Frage, woher unser Nationalsymbol eigentlich kommt. Dazu nutze ich die gängigen Schnellrecherche-Methoden des Internets.

Kolumne von Nationalrat Christian Imark, Präsident SVP Kanton Solothurn

Das Schweizerkreuz wurde bereits von den Alten Eidgenossen als Feldzeichen verwendet. Seine Herkunft ist ungeklärt, es besteht jedoch wahrscheinlich ein Zusammenhang zum Kult der Zehntausend Ritter, der hier im Frühmittelalter weit verbreitet war. Den Heiligen Mauritius und Ursus war auf Darstellungen dabei häufig eine Fahne zugeordnet, die ein weisses Kreuz auf rotem Grund zeigte.

Später entwickelte sich das Schweizerkreuz zum nationalen Erkennungszeichen der Eidgenossen. Entsprechend gross ist seine Symbolik, im Hinblick auf die Freiheit, welche unter diesem Kreuz erkämpft wurde. Daraus ergibt sich bereits eine Kontroverse: Stimmt es mit der Symbolik des Schweizerkreuzes überein, die Markierung des hiesigen Bodens einem bürokratischen Eiertanz zu unterstellen? Oder ist es Teil des Demokratie-Verständnisses unserer freien Schweiz, dass alle ein noch so kleines Bauwerk verhindern können sollen, selbst wenn es sich um ein National- und Freiheitssymbol handelt? Letztendlich wohl eine politische Frage, die ich an dieser Stelle nicht weiter würdige. Sicher ist, mit solchen Symbolen ist äusserste Vorsicht geboten.

Ebenso unklar ist der Blick in die bestehenden Gesetze. Ich bin nach wie vor nicht überzeugt davon, dass sich daraus für Bürgerinnen und Bürger eine Pflicht ergibt, für eine Fahnenstange zwingend eine öffentliche Ausschreibung durchführen zu müssen. Einen entsprechenden Passus konnte ich weder im Baugesetz, noch in der dazugehörenden Verordnung oder in kommunalen Reglementen finden. Diese Frage bleibt also ebenfalls nicht abschliessend beantwortet. Aber sie beinhaltet einen wichtigen Hinweis. Unklar oder offen formulierte Gesetzestexte können und werden unterschiedlich ausgelegt, was zu Streitigkeiten führen kann. So zeigt sich, dass Gesetze nicht per se nur Probleme lösen, sondern im Gegenteil, auch neue Probleme schaffen können. Daraus ergibt sich die Notwenigkeit, Gesetze regelmässig nach deren Sinnhaftigkeit im aktuellen Umfeld zu beurteilen. Und ganz generell darauf zu achten, dass tote Paragrafen und Überregulierungen vermieden werden.

Auch wenn die ganze Geschichte rund um meine Fahnenstange am Anfang etwas lächerlich schien, so bin ich letztlich trotzdem froh darüber, dass die Thematik seinen Weg in die Öffentlichkeit fand und über Sinn und Unsinn diskutiert wurde.

Zum Abschluss erlaube ich mir noch eine politische Bemerkung als Politiker und quasi an meine eigene Adresse. Lieber wenige Gesetze, die klar, nachvollziehbar und einheitlich ausgelegt werden als viele Gesetze, mit welchen nur die Gewissen von Politiker beruhigt werden. Oder mit anderen Worten: Unsere Freiheit muss stets neu erkämpft werden.

November 2017

 

Symbolbild von Paul-Georg Meister / pixelio.de

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