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Entmachtung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger rückgängig machen

Das Bundesgericht hat mit einem fatalen Urteil 2012 fremdes Recht über das schweizerische Recht gestellt. Damit hat es den «Internationalisten» in unserem Land ermöglicht, ihre Interessen durchzusetzen. Sie berufen sich auf fremdes Recht und umgehen so unsere Gesetze und unseren Volkswillen. Dieser schleichenden Entmachtung von uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern muss, mit einem JA zur Selbstbestimmung, unbedingt der Riegel geschoben werden.

Das Bundesgericht hat mit einem fatalen Urteil 2012 fremdes Recht über das schweizerische Recht gestellt. Damit hat es den «Internationalisten» in unserem Land ermöglicht, ihre Interessen durchzusetzen. Sie berufen sich auf fremdes Recht und umgehen so unsere Gesetze und unseren Volkswillen. Dieser schleichenden Entmachtung von uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern muss, mit einem JA zur Selbstbestimmung, unbedingt der Riegel geschoben werden.

Das jüngste Beispiel, der UNO-Migrationspakt zeigt es ganz offensichtlich. Ohne Intervention eines bürgerlichen Parlamentariers hätte der Bundesrat das brisante UNO-Papier, klammheimlich an Parlament und Volk vorbeigeschmuggelt und im Dezember in Marokko unterzeichnet. Dieses Papier öffnet der Zuwanderung von Flüchtlingen aus aller Welt Tür und Tor und würde für unser Land noch mehr zur finanziellen, sozialen und kulturellen Belastung werden.

Wir, das Volk, das eigentlich das Sagen haben müsste, wäre machtlos, denn internationales Recht wäre ja über schweizerischem Recht gestellt. Darum ein klares JA zur Selbstbestimmungsinitiative am 25. November!

 

Pascal Jacomet, Gemeinderat, Luterbach

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