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Ein Revolutionär wird niemals «perfekt» sein

1830 hat sich die Bevölkerung des Staates Solothurn unter der Führung von Josef Munzinger erfolgreich gegen das aristokratische System und die gnädigen Herren «zue Soledurn» aufgelehnt. Wichtigste Forderung des Bauernaufstandes war die Einführung der Volkssouveränität, also die Etablierung direktdemokratischer Rechte.

1830 hat sich die Bevölkerung des Staates Solothurn unter der Führung von Josef Munzinger erfolgreich gegen das aristokratische System und die gnädigen Herren «zue Soledurn» aufgelehnt. Wichtigste Forderung des Bauernaufstandes war die Einführung der Volkssouveränität, also die Etablierung direktdemokratischer Rechte.

Auch die Vorherrschaft der Zünfte, die Gerichtspraxis und die umgreifende Vetterliwirtschaft innerhalb der Solothurner Obrigkeit waren im Visier der Revolutionäre. Ihre Aktionen führten zunächst dazu, dass Munzinger inhaftiert und zu drei Jahren Landesverweis verurteilt wurde.

Machtpolitische Manöver

Mit dem berühmten Balsthaler Tag startete schliesslich die politische Karriere Munzingers. Damit konnte er selber schrittweise viele Forderungen aus dem Bauernaufstand in die Tat umsetzen. In jedem etablierten Machtgefüge besteht aber von neuem die Gefahr, dass plötzlich zu enge Verflechtungen gebildet und die Macht missbraucht werden kann. Seit dem Aufkommen einer neuen Bewegung im Kanton Solothurn, der SVP, sind vermehrt machtpolitische Manöver und enge Verstrickungen zwischen den Gewalten zu beobachten. So gibt es zum Beispiel auch 27 Jahre nach der Gründung noch immer genügend Möglichkeiten und Scheingründe, damit die hungrige Volkspartei bei wichtigen Gremien aussen vor bleiben muss.

Haar in der Suppe

So auch bei den Oberrichterwahlen, die anlässlich der Kantonsratssession vom September 2018 stattfinden werden. Die nicht Berücksichtigung von SVP-Kandidaten ist nicht nur im gegenwärtigen

Einzelfall, sondern im Kontext der letzten Jahrzehnte zu bewerten. Bei sämtlichen SVP-Kandidaten wurde stets irgendwo das berühmte Haar in der Suppe gesucht und gefunden. Dass es dabei gar nie um die Kandidaten selbst oder um dessen Charaktereigenschaften ging, sondern um den simplen

Machterhalt der «Justiz-Korona», liegt auf der Hand.

Nordkoreanische Verhältnisse

Für diese geht es darum, «perfekte Menschen» als Kandidaten zu inszenieren. Dabei stellt sich die Frage, ob «mustergültige» Lebensläufe nicht eher suspekt als souverän anmuten müssten? Gremien, die faire und nachvollziehbare Entscheide über Recht und Unrecht von Menschen in unserem Land zu fällen haben, sollten eigentlich ein Abbild der Gesellschaft verkörpern. Dies erhöhte die Glaubwürdigkeit der Institutionen und entspräche der geltenden Kantonsverfassung. Offenbar wird

die gewünschte «Perfektion» von Kandidaten vom Obergericht selbst vorgegeben. Dabei schaffen nur diejenigen eine Wahlempfehlung, die unkritisch gegenüber der gängigen Gerichtspraxis sind und bereit sind, das Machtspiel der «Justiz-Korona» fortzuführen, treu nach dem Motto: «s isch immer eso gsi». Diese Praxis erinnert unweigerlich an Nordkoreanische Machtgefüge.

«Perfekt» heisst unliberal

Eine weitere Frage wäre, ob eine «perfekte» Juristen-Karriere eigentlich nur innerhalb einer geschützten Werkstatt möglich ist. Es sticht zum Beispiel sofort ins Auge, dass fast alle Oberrichter des Kantons Solothurn, darunter auch alle Freisinnige, eine mustergültige Staatsdiener-Karriere hingelegt haben. Daraus entsteht der Verdacht, dass ein echter selbständiger Unternehmer, der in seinem Leben vermutlich grössere Risiken in Kauf nimmt als ein Staatsangestellter, möglicherweise überhaupt keinen «perfekten» Lebenslauf haben kann. Es liegt in der Natur der Sache, dass Menschen mit höherer Risikobereitschaft auch mal auf die Nase fallen. Und obwohl die Gesellschaft froh sein kann, dass es solche Menschen gibt, sollen sie nach gängiger Wahl-Praxis weniger gut für das Richteramt geeignet sein. Das ist eine ausgesprochen merkwürdige und äusserst unliberale Praxis.

«Perfekt» heisst verfilzt

Ein weiterer Beweis für die Tragödie rund um die «Oberrichter-Scheinwahlen» ist der scheinheilige Entscheid des gemeinsamen Rücktritts der beiden langjährigen Oberrichter Jeger und Kamber. Er ermöglichte erst das laufende Machtspiel rund um die Ersatzwahl. Es muss wohl jedem SVP-Mitglied

die Galle hochkommen bei der Vorstellung, welche übrigen Entscheide die beiden abtretenden Oberrichter seit 2006, respektive 1996, aufgrund ihrer politischen Verstrickungen fällten. Ist es dieser

«Perfektionismus», der von der «Justiz-Korona» für angehende Oberrichter eingefordert wird?

Perpetuum mobile

Warum schaffen wir es als einer der wenigen Kantone nicht, die Bevölkerungsgruppen angemessen in den Gerichten einzubinden? Selbst die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte garantiert mit ihrer Praxis, eine paritätische Vertretung in sämtlichen Gremien. In anderen Kantonen wird bereits bei der Ausschreibung für Richterstellen festgeschrieben, dass bevorzugt die Partei «xy» für den freiwerdenden Sitz berücksichtigt wird. Nur im Kanton Solothurn gibt die «Justiz-Korona» die «Perfektion» von Richterinnen und Richtern vor. Nicht um dem Volk zu dienen, sondern um den eigenen Machtanspruch auch in den kommenden Jahren zu sichern. So wird es anlässlich der September-Session zur Wahl zweier «perfekter» Kandidaten ins Obergericht kommen. Schulterklopfen an die SVP im Anschluss an die Sitzung mit den Worten: «Beim nächsten Mal klappt’s

bestimmt.»

 

Nationalrat Christian Imark
Präsident SVP Kanton Solothurn

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