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Druck der Initiative wirkt: Revision Katasterschätzung ist sistiert

Eine Medienmitteilung des Initiativkomitees «Jetz si mir draa» zu ihrer Zwillingsinitiative “Hände weg vom Katasterwert”

Unter dem Druck der eingereichten Initiative beschliesst der Regierungsrat die Sistierung der Katasterschätzungs-Vorlage.
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 15. November 2022 die Totalrevision der Katasterschätzung eingefroren. Gut so! Eine Vorlage, die den Hauseigentümern im Kanton eine massive steuerliche Mehrbelastung bringen würde. Dies notabene in einem Kanton, der weiterhin eine der höchsten Steuerbelastungen in der Schweiz aufweist.

Nachdem das Initiativkomitee am 19. September 2022 die Zwillingsinitiative «Hände weg vom Katasterwert» mit 3’208 beglaubigten Unterschriften eingereicht hat, war dies für den Regierungsrat der einzig logische Schritt. Noch eine Woche zuvor liess der Finanzdirektor am 13. September 2022 vollmundig verlauten, die Steuererhöhungs-Vorlage in der Dezember-Session des Kantonsrates beraten zu lassen, so dass bereits am 18. Juni 2023 das Volk darüber abstimmen könne.

Nun verschwindet die Vorlage still und leise in den Schubladen der Verwaltungsstuben und das Volk kann am 18. Juni 2023 über die Initiative entscheiden. Kein Zufall also, sondern das klare Verdienst der 3’208 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Initiative.

Hätte der Regierungsrat unter dem Damoklesschwert der drohenden Volksabstimmung die Revision weitergeführt, hätte er einen Totalschaden riskiert. Es macht deshalb nicht nur aus verwaltungsökonomischer Sicht Sinn, das Ergebnis der Volksabstimmung abzuwarten.

Die Volksabstimmung wird also abgewartet. Die Katasterschätzung scheint sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Der Regierungsrat schiebt diesen Brocken schon seit Jahren vor sich her und auch die Vernehmlassungsantworten lassen keinen Konsens erblicken. Unlösbar ist auch sein abgegebenes Versprechen, die Vorlage «aufkommensneutral» zu gestalten. Ein nicht lösbarer gordischer Knoten. So gesehen kann die Katasterschätzungs-Vorlage ruhig auch bis 2032 sistiert bleiben. Bis dahin muss der Regierungsrat ohnehin sein Versprechen einhalten, die Steuerbelastung im Kanton auf den Schweizer Durchschnitt zu senken. Und unsere Initiative verlangt nicht mehr und nicht weniger: Eine Totalrevision der Katasterschätzung darf frühestens auf Beginn der Steuerperiode 2032 in Kraft treten.

Auskunft:
Rémy Wyssmann
079 695 80 84 oder 062 388 04 89
rw@sozietaet.ch

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