Das Volk muss nur eingreifen, wenn Richter ihren Job nicht machen
Jahrelang musste das Schweizer Volk zusehen, wie ausländische Verbrecher vor Gericht verhätschelt wurden. Das Volk sagt Richtern nicht gerne, wie sie ihren Job zu machen haben. Aber bei den Ausschaffungen haben viele Gerichte im ganzen Land kläglich versagt.
Jahrelang musste das Schweizer Volk zusehen, wie ausländische Verbrecher vor Gericht verhätschelt wurden. Das Volk sagt Richtern nicht gerne, wie sie ihren Job zu machen haben. Aber bei den Ausschaffungen haben viele Gerichte im ganzen Land kläglich versagt. Teilweise wurden Täter erst nach 19 Verurteilungen des Landes verwiesen. Vorher mussten die Steuerzahlenden unzählige Gefängnisaufenthalte und teure Therapien bezahlen. Damit soll endlich Schluss sein.
Das deutliche Ja zur Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010 war Zeichen genug. Leider haben es der Bundesrat und das Parlament verpasst, diesen Volksentscheid wortgetreu umzusetzen. Sie haben eine „Härtefallklausel“ eingebaut, eine regelrechte „Täterschutzklausel“, mit der es – wie bis anhin – der Richter ist, der bei jedem Täter im Einzelfall prüfen kann, ob er nach Verbüssung der Strafe ausgeschafft werden soll oder nicht. Genau das wollte das Volk nicht.
Deshalb hat die SVP die Durchsetzungsinitiative lanciert, über die wir am 28. Februar abstimmen. Mit dieser wird der Deliktkatalog festgelegt, der bei Ausländern automatisch zu einer Ausschaffung führt. Der Bundesrat und das Parlament haben nach Inkrafttreten der Durchsetzungsinitiative jederzeit die Möglichkeit, den Deliktkatalog zu erweitern.
Wenn ein Oberrichter des Kantons Solothurn der SVP nun vorwirft, die Volkspartei würde damit die bewährte Gewaltenteilung angreifen, zeigt das nur, wie falsch und eigenmächtig er diese interpretiert. Zur Gewaltenteilung gehört es, dass das Volk über eine Initiative abstimmen kann. Und es gehört auch dazu, dass Bundesrat und Parlament den Volkswillen danach umzusetzen haben. Das haben sie mindestens bei der Ausschaffungsinitiative mit der Beibehaltung der „Einzelfallprüfung“ nicht gemacht. Wenn das jetzt mit der Durchsetzungsinitiative im Rahmen der demokratischen Spielregeln korrigiert wird, haben sich auch Richter daran zu halten. Das ist Gewaltenteilung.
Das Problem ist nicht die SVP. Das Problem sind Sie, Herr Oberrichter, und viele Ihrer Berufskolleginnen und –kollegen. Lassen Sie sich Ihre Urteile der letzten Jahre einmal durch den Kopf gehen. Wie viele ausländische Verbrecher hätten Sie persönlich nach der Verbüssung der Strafe des Landes verweisen können – es aber nicht getan?
Ein Oberrichter darf sich als Staatsbürger selbstverständlich auch zu politischen Themen äussern – muss aber nicht. Insofern war die Kritik eines Oberrichters an der SVP ein grosser Fehler, der vor allem der Glaubwürdigkeit des solothurnischen Obergerichts grossen Schaden zufügt. Nun wissen die Solothurnerinnen und Solothurner nämlich, was der betreffende Oberrichter von der SVP hält. Gerichtsurteile müssen nachvollziehbar sein und vom Volk getragen werden. Die SVP ist ein grosser Teil des Volkes. Was meinen Sie? Wie glaubwürdig sind nach dieser offenherzigen Kritik wohl die nächsten allfälligen Gerichtsurteile des Obergerichts gegen Mitglieder der SVP?
Weitere Auskünfte:
Silvio Jeker, Parteipräsident
Medienmitteilung vom 13. Februar 2016
Symbolbild von Thorben Wengert / pixelio.de