Mitmachen
Artikel

Bessere Deutschkenntnisse bei Einbürgerungen verlangt

Der Oltner Gemeinde- und Kantonsrat Christian Werner (SVP) verlangt mit einem Vorstoss auf kantonaler Ebene bessere Sprachkenntnisse bei Einbürgerungen. Konkret soll der Erwerb des Bürgerrechts neu von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des europäischen Sprachenportfolios abhängig gemacht werden. Der Vorstoss Werners wurde von 34 Kantonsrätinnen und Kantonsräten aus SVP, FDP, BDP, CVP und GLP mitunterzeichnet.

Der Oltner Gemeinde- und Kantonsrat Christian Werner (SVP) verlangt mit einem Vorstoss auf kantonaler Ebene bessere Sprachkenntnisse bei Einbürgerungen. Konkret soll der Erwerb des Bürgerrechts neu von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des europäischen Sprachenportfolios abhängig gemacht werden. Der Vorstoss Werners wurde von 34 Kantonsrätinnen und Kantonsräten aus SVP, FDP, BDP, CVP und GLP mitunterzeichnet.

In seiner Begründung führt Werner aus, es würden nicht selten ausländische Staatsangehörige den Schweizer Pass erhalten, die der deutschen Sprache kaum mächtig seien. So komme es vor, dass Eingebürgerte einen staatlich subventionierten Deutschkurs besuchen oder Dolmetscher in Anspruch nehmen müssten. Dieser Umstand sei problematisch, würden doch mangelnde Deutschkenntnisse verhindern, dass Eingebürgerte die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und verstehen, insbesondere wenn es um die Partizipation an Abstimmungen gehe, aber auch im Alltag und im Umgang mit Behörden.

Gemäss geltendem Bürgerrechtsgesetz wird das Bürgerrecht im Kanton Solothurn nur Personen verliehen, die „genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern“ vorweisen können. In der Praxis reicht es für eine Einbürgerung aber aus, dass eine Person Sprachniveau A2 (europäisches Sprachenportfolio) erreicht. Sprachniveau A2 bedeutet, dass eine Person einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter versteht, wenn es beispielsweise um sehr einfache Informationen zur Person geht, und dass sie ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen kann, wobei sie normalerweise aber nicht genug versteht, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. „Dieses bescheidene Sprachniveau genügt klarerweise nicht, um den gewünschten Austausch in den täglichen Begegnungen und Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu pflegen, sich mit Behörden zu verständigen, etwas komplexere Fragebogen auszufüllen oder Abstimmungsunterlagen zu verstehen“, stellt Werner in seinem Vorstoss fest. Damit die Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern – wie vom kantonalen Recht verlangt – möglich sei, bedürfe es klarerweise besserer Deutschkenntnisse.

Deshalb fordert Christian Werner nun, dass für die Erlangung des Bürgerrechts neu mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 vorausgesetzt werden, was bedeutet, dass sich eine Person so fliessend verständigen kann, dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist. Dieses Sprachniveau sei zwingend erforderlich, solle gewährleistet sein, dass Eingebürgerte sich in die schweizerischen Verhältnisse eingliedern könnten, mit den örtlichen Lebensgewohnheiten und Gebräuchen vertraut seien und die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und verstehen würden, so Werner. Der Regierungsrat muss seinen Vorstoss nun beantworten.

 

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Solothurn, Sekretariat, c/o Pascal Jacomet, Poststrasse 30, 4542 Luterbach (SO)
Telefon
079 601 47 60
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden