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Aufruf zum Einlegen von leeren Wahlzetteln

Am 21. Mai 2017 werden in allen Amteien des Kantons Solothurn die Amtsgerichte mit ihren Richtern besetzt. Die Stimmberechtigten in den Amteien wählen dabei einerseits die Amtsgerichtspräsidenten/-innen und andererseits die (Laien-)Amtsrichter/-innen. Die Besetzung dieser Richterstellen, welche die dritte Gewalt (Judikative) im Staat bilden, ist von grosser Bedeutung, auch wenn die Medien wenig über diese Wahlen berichten.

bei den Wahlen von Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten am 21. Mai 2017.

Am 21. Mai 2017 werden in allen Amteien des Kantons Solothurn die Amtsgerichte mit ihren Richtern besetzt. Die Stimmberechtigten in den Amteien wählen dabei einerseits die Amtsgerichtspräsidenten/-innen und andererseits die (Laien-)Amtsrichter/-innen. Die Besetzung dieser Richterstellen, welche die dritte Gewalt (Judikative) im Staat bilden, ist von grosser Bedeutung, auch wenn die Medien wenig über diese Wahlen berichten.

Die SVP Kanton Solothurn kämpft, gemäss Parteiprogramm 2017 – 2021, für die Stärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger (vgl. Seite 5 des Parteiprogramms, erster Punkt bei den Forderungen). Fakt ist, dass das Wahlverfahren für die Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten gestützt auf die geltenden gesetzlichen Grundlagen sinnlos und undemokratisch ist.

Die Stimmberechtigten können nämlich nicht frei wählen, da bei den alle vier Jahre durchgeführten Erneuerungswahlen von amtierenden Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten überhaupt keine Gegenkandidatinnen und -kandidaten zur Wahl zugelassen werden. So unterbleiben bei Erneuerungswahlen schon die Ausschreibung und das Anmeldeverfahren. Potentielle Gegenkandidatinnen und -kandidaten sind für das Wahlorgan, also das Stimmvolk in den einzelnen Amteien, überhaupt nicht erkennbar. Faktisch werden die Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten damit auf Lebzeit gewählt. Die Erneuerungswahlen von Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten sind deshalb eine Farce.

Der vorgenannten Forderung gemäss Parteiprogramm konsequent folgend, setzt sich die SVP Kanton Solothurn für mehr Demokratie bei den Richterwahlen ein. So will die SVP Kanton Solothurn, gestützt auf das geltende Wahlverfahren, in allen Amteien versuchen, die Wahl der Amtsgerichtpräsidentinnen und -präsidenten im ersten Wahlgang zu verhindern. Es geht dabei nicht darum, die betroffenen Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten zu diskreditieren. Die SVP Kanton Solothurn will damit lediglich das sinnlose und undemokratische Wahlverfahren kritisieren und einen freien zweiten Wahlgang zu erwirken versuchen. Vor einem zweiten Wahlgang käme es nämlich zu einer Ausschreibung und es wären sodann potentielle Gegenkandidierende zugelassen, welche natürlich die gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Wählbarkeitsvoraussetzungen für ein Amtsgerichtspräsidium erfüllen, namentlich über ein Anwaltspatent verfügen müssen.

Auf Antrag unseres Parteimitglieds, Rechtsanwalt David Sassan Müller aus Niederbuchsiten, ruft die SVP Kanton Solothurn alle Wahlberechtigten in allen Amteien des Kantons Solothurn dazu auf, bei den Wahlen der Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten am 21. Mai 2017 leere Wahlzettel einzulegen.

Die SVP Kanton Solothurn ist sich der geringen Erfolgsaussicht dieses Aufrufs sowie der damit bezweckten Erwirkung eines freien zweiten Wahlgangs durchaus bewusst. Schliesslich wurde vorstehend ganz bewusst von einer faktischen Wahl der Gerichtspräsidentinnen und – präsidenten auf Lebzeit gesprochen. Einen kämpferischen Versuch ist es dennoch wert um zu demonstrieren, dass das unsägliche Wahlsystem im Kanton Solothurn entlarvt ist.

Vor diesem Hintergrund wurde unabhängig von den Richterwahlen am 21. Mai 2017, unter der Führung einer Gruppe von Rechtsanwälten der SVP, allen voran den Rechtsanwälten Rémy und Claude Wyssmann, beide aus Kriegstetten, bereits ein Volksauftrag eingereicht, welcher eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für das heutige Wahlverfahren für Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten verlangt. Mit diesem rechtspolitischen Vorstoss wird die SVP Kanton Solothurn, getreu dem Parteiprogramm, an dieser wichtigen Sache jedenfalls weiter dranbleiben und sich für mehr Demokratie bei Richterwahlen einsetzen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Bei Unklarheiten in Zusammenhang mit dem vorliegenden Aufruf oder dem erwähnten Volksauftrag steht Ihnen Rechtsanwalt David Sassan Müller gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich mit allfälligen Fragen an den Parteisekretär der SVP Kanton Solothurn, Pascal Jacomet (info@svp-so.ch oder 079 601 47 60), der Ihre Fragen gerne aufnimmt und an David Sassan Müller weiterleiten wird. 

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