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Abkehr vom Bürgertum

Die Wahlen sind vorüber, die erhitzten Gemüter der Politiker kühlen allmählich ab und der Wähler kann sich wieder auf anderes konzentrieren.
Trotzdem bleiben gewisse Fragen, die nach den Geschehnissen der letzten Wochen unbeantwortet bleiben.

Es gibt im Kanton, etwas plakativ dargestellt, zwei politische Blöcke. Einerseits drei starke, bürgerliche Parteien, denen andererseits zwei linke Parteien gegenüberstehen. Beide Lager schicken einen Kandidaten ins Rennen. Man müsste eigentlich nach gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass jedes Lager seinen Vertreter unterstützt.
Doch weit gefehlt! Während die Linke geschlossen und einmütig dem Kandidaten auf ihrer Seite kompromisslose Unterstützung leistet, gibt ein «bürgerlicher» Stadtpräsident zu Protokoll, der Kandidat aus seinem Lager sei nicht wählbar! Gleichzeitig beschliesst eine andere «bürgerliche Mittepartei», man wolle lieber keine Wahlempfehlung abgeben! Kurz darauf fühlt sich deren Parteipräsident gar noch bemüssigt, offiziell mediale Wahlhilfe für den Kandidaten aus den gegnerischen linken Reihen zu leisten. Ein «bürgerlicher» Präsident einer Amtei-Partei im Schwarzbubenland schreibt allen seinen Mitgliedern einen Brief, traktiert dort in einer Tirade den ebenfalls bürgerlichen Kandidaten und empfiehlt dadurch den politischen Gegner auf der linken Seite zu wählen! In einem Ostschweizer Kanton verhalf gar eine «bürgerliche» Bundesrätin mit fadenscheinigen Floskeln einem Linksaussen zur Wahl.
Vielleicht bin ich ja einfach zu naiv, wenn ich bisher gutgläubig davon ausging, dass jedes Lager in erster Linie versucht, die Wahl eines Kandidaten des anderen Lagers zu verhindern.
Die Frage, die sich mir nun unweigerlich stellt: Geht es in den geschilderten Beispielen um bürgerlichen Verrat? Oder mag man der antretenden Partei schlicht den Erfolg nicht gönnen?

Gemäss Wikipedia sind Bürgerliche jene Parteien, welche eine im Bürgertum fussende Ausrichtung der Politik vertreten. Dazu gehören namentlich konservative, christdemokratische und liberale Parteien. Diese werden oft in Abgrenzung zur politischen Linken als «bürgerliches Lager» zusammengefasst.
Das damalige Bürgertum brachte gleiche Rechte für jedermann, Marktwirtschaft, Rechtsstaat, liberale Demokratie und Volkssouveränität hervor. Essenziell für diese Bürgergesellschaft waren bürgerliche Tugenden wie Fleiss, Sparsamkeit, Ordnung und Pünktlichkeit, aber auch Respekt vor den Rechten anderer. Selbstverantwortung, Besitz, höhere Bildung und Wohltätigkeit wurden gestärkt.
Die Freisinnigen, die damalige BGB (heute SVP) und die Christdemokraten setzten sich für einen sich gut entwickelnden Staat ein, für fortschrittliche Schulen, für hochklassige Universitäten und für die soziale Marktwirtschaft. Sie alle grenzten sich auch gegen linke Radikalisierungen und Sozialismus ab.
Obige Begebenheiten veranlassen mich die abschliessende Frage zu stellen, ob sich wohl gewisse Parteien fahrlässig von diesen ehrenvollen Grundsätzen verabschieden?

Beat Künzli, Kantonsrat

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